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Arbeitslos melden: eine Schritt für Schritt Erklärung

20. Juli 2022 von Clara - 7 Minuten Lesezeit

Arbeitslos melden: eine Schritt für Schritt Erklärung

Ein jeder kann in die Situation kommen sich arbeitlos melden zu müssen – das Unternehmen geht pleite, das Studium/ die Ausbildung neigt sich dem Ende zu…Doch was passiert, wenn man kurz vor der Arbeitslosigkeit steht bzw. bereits arbeitslos ist? Dein Hilfexpert erklärt Ihnen, wie man sich arbeitslos melden kann.

Schritt 1 arbeitslos melden: die Arbeitssuchendmeldung

Der erste Schritt beim arbeitlos melden, ist nicht die Arbeitslosmeldung, sondern die Arbeitssuchendmeldungen. Denn Personen, die wissen, dass sie bald in keinem Arbeitsverhältnis mehr steht, beispielsweise, weil der Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde, sind dazu verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden.

Die Arbeitssuchendmeldung sollte spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsvertrages geschehen und mindestens innerhalb der 3 Tage erfolgen, nachdem man erfahren hat, dass man bald keine Arbeitsstelle mehr hat.

Es gibt insgesamt drei Wege, auf denen eine Person sich arbeitssuchend melden kann:

  • Am einfachsten geht das  online. Hierfür müssen Sie sich auf der Webseite der Agentur für Arbeit registrieren und können dann den online-Vorgang starten.
  • Zudem ist es möglich, die Service-Nummer der Agentur für Arbeit anzurufen, um somit persönlich bei dem Prozess begleitet zu werden,
  • oder sich direkt vor Ort bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu registrieren.
Achtung
Damit keine finanziellen Nachteile entstehen, ist es notwendig sich arbeitssuchend zu melden. Dieser Schritt ersetzt allerdings keinesfalls die Arbeitslosmeldung. Die betroffenen Personen müssen sich demnach unbedingt nach Ablauf des Arbeitsvertrags arbeitlos melden.

Was passiert nach der Arbeitsuchendmeldung?

Das Arbeitsamt empfiehlt sich online arbeitssuchend zu melden, da es auf diesem Weg mehrere Vorteil gibt. Beispielsweise können die arbeitssuchenden Person ein Profil erstellen, bei dem sie Angaben über ihre Abschlüsse und Berufserfahrungen machen. Dies hilft der Agentur für Arbeit sich einen bessere Vorstellung über die Wünsche und Möglichkeiten der Person zu verschaffen. Zudem kann der Arbeitssuchende online einen Beratungstermin mit der zuständigen Arbeitsagentur vereinbaren.

Weitere Informationen
Das Arbeitsamt bietet Arbeitssuchenden neben dem persönlichen Beratungstermin auch eine sogenannte Jobbörse. Hierbei handelt es sich um ein online Jobportal auf dem Arbeitssuchende nach dem passenden Job suchen und sich direkt bewerben können. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie mehr zu diesem Thema.

Selbstverständlich ist der Beratungstermin nicht nur Menschen vorbehalten, die sich online arbeitssuchend melden. Auch Personen, die sich am Telefon bzw. vor Ort registrieren lassen, haben das Recht bei ihrer Arbeitssuche von der Agentur für Arbeit unterstützt zu werden. Hierfür teilen sie der Agentur ihren Werdegang und ihre Vorstellungen bezüglich der neuen Arbeitsstelle mit, so dass diese sich auf den Beratungstermin vorbereiten kann. Gemeinsam wird am entsprechenden Tag nach einer passenden Stelle gesucht.

Schritt 2 arbeitlos melden: die Arbeitslosmeldung

Arbeitslos melden: eine Schritt für Schritt Erklärung

Sollte eine Person trotz aller Bemühungen keine passende Stelle gefunden hat, muss sie sich im nächsten Schritt arbeitslos melden. Dies ist frühestens drei Monate vor der Arbeitslosigkeit möglich und sollte spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgt sein. Grund dafür ist, dass das arbeitslos melden eine Grundvoraussetzung für das Arbeitslosengeld ist. Dieses wird frühestens ab dem Tag bezahlt, ab dem man sich arbeitslos gemeldet hat.

Arbeitslos melden: Wie geht das?

Arbeitslos melden kann man sich auf zwei verschiedenen Wegen:

  • Wer sich online arbeitslos melden möchte muss auf der Webseite der Agentur für Arbeit ein Konto eröffnen bzw. mit seinen Anmeldedaten anmelden. Unter dem Register “Vorgang starten” kann er sich arbeitslos melden. Hierfür muss das Datum der voraussichtlichen Arbeitslosigkeit angegeben werden und sich online ausgewiesen werden.
  • Wer sich lieber direkt vor Ort arbeitslos melden möchte, kann dies bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit tun. Hierfür wird der Personalausweis sowie die aktuelle Wohnanschrift benötigt. Wer keinen Personalausweis besitzt, kann auch einen Reisepass oder ein Ersatzdokument mitbringen. In solch einem Fall bedarf es zusätzlich einer Meldebescheinigung.

Abeitslos melden und jetzt? Unterstützung bei der Jobsuche

Wer sich arbeitslos gemeldet hat, kann direkt im Anschluss einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch buchen. In einem solchen Gespräch, kann sich der Arbeitssuchende Informationen über Entwicklungsmöglichkeiten und Tipps für den gesamten Bewerbungsprozess einholen. Zudem kann er Hilfe bei der Stellensuche erhalten.

Um den Termin bestmöglich vorzubereiten, sollte die betroffene Person sich bereits Gedanke über den konkreten Wunschjob machen. Hierzu zählt, ob die Person in Voll- oder Teilzeit arbeiten möchte, wie weit der Arbeitsort von der Wohnung entfernt sein darf und selbstverständlich in welchem Bereich, die Person gerne aktiv wäre. Der Arbeitssuchende sollte sich zudem Gedanken über seine Kenntnisse und Fähigkeiten machen und sich Fragen notieren, die er gerne beantwortet hätte.

Am Tag der Termins sollten folgende Dokumente mitgebracht werden:

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Aufenthaltstitel für Menschen aus dem Ausland
  • Lebenslauf und Musteranschreiben
  • Ausbildungs- und Arbeitszeugnis/ bei Jugendlichen auch das letzte Schulzeugnis
  • Nachweis über weitere Qualifikationen

Arbeitslos melden: eine Schritt für Schritt ErklärungWenn nach dem ersten Gespräch Fragen offen geblieben sind, oder der Arbeitsuchende erneut Unterstützung benötigt, kann er weitere Beratungstermine buchen. Diese können sowohl vor Ort, als auch am Telefon bzw. per Video erfolgen.

Abeitslos melden und jetzt? Antrag auf das Arbeitslosengeld I

Wer sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat, kann unter gewissen Voraussetzungen Arbeitslosengeld I beanspruchen. Dafür muss die Person ersteinmal die Anwartschaft erfüllen. In den meisten Fällen bedeutet das, dass der Betroffene in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate bei der Arbeitslosenversicherung versicherungspflicht war. Zudem muss der Arbeitslose in der Lage seine eine Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben zu können und aktiv auf der Suche nach solch einer Tätigkeit sein.

Wie viel Arbeitslosengeld der Arbeitslose erhält, ist vom Bruttoarbeitsentgelt der vergangenen 12 Monate abhängig. Dieser Betrag wird durch 365 Tage geteilt. Vom Ergebnis wird ein Pauschalbetrag von 20 Prozent Lohnsteuer, Sozialversicherung etc. abgezogen. Das Ergebnis ist das Nettoentgelt pro Tag von dem der Arbeitslose 60 Prozent erhält.

Wie lange eine Person das Arbeitslosengeld I bekommt, ist abhängig vom Alter, sowie von der Dauer, die eine Person versicherungspflichtig war. Personen unter 50 Jahre, können das Arbeitslosengeld I höchsten für eine Dauer von 12 Monaten beziehen. Bei Personen über 50 Jahren erhöht sich die Bezugsdauer schrittweise und erreicht ihren Höhepunkt bei Personen, die 58 Jahre und älter sind.

[Sollte der Betroffene nach Ablauf der Zeit noch keine neue Arbeitsstelle gefunden haben, so muss er unter Umständen das Arbeitslosengeld II beantragen. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie mehr über diese Leistung.]

Schritt 3 arbeitslos melden: die Veränderungsmitteilung

Nachdem eine Person, die arbeitslos gemeldet war und Arbeitslosengeld I bezogen hat, eine neue Beschäftigungsstelle gefunden hat, muss sie dies beim Arbeitsamt melden. Auch dieser Schritt kann online erfolgen. Hierfür muss die Person das sogenannte Änderungsformular ausfülle und abschicken. Dieses ist auf dem online Profil vorzufinden, das bereits zur Arbeitslosmeldung erstellt wurde. Der Prozess kann zudem telefonisch oder vor Ort bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.

Wichtig
Auch andere Änderungen, die einen Einfluss auf das Arbeitslosengeld haben könnten, müssen bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Hierzu zählt ein Umzug, die Eheschließung oder dass jemand arbeitsunfähig geworden ist.
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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