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Welche Zusatzleistungen gibt es für Arbeitslosengeldempfänger?

21. Dezember 2022 von Clara - 5 Minuten Lesezeit

Welche Zusatzleistungen gibt es für Arbeitslosengeldempfänger?

Zusatzleistungen sind finanzielle Hilfen mit denen arbeitslose Personen ihren Leistungsanspruch aufstocken können. Sie möchten wissen, welche Zusatzleistungen es für Empfänger von Arbeitslosengeld I und II gibt? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Welche Hartz 4 Zusatzleistungen gibt es?

Es gibt eine Reihe von Hartz 4 Zusatzleistungen, die von Leistungsempfängern beantragt werden können. Mit diesem Zusatzleistungen können Betroffene ihren Hartz 4 Regelbedarf aufstocken, um monatlich über die Runden zu kommen. Beispielsweise können Sie Mehrbedarf beantragen oder das Hartz 4 mit Wohngeld aufstocken.

Wie hoch der Regelbedarf bei Hartz 4 ist, hängt von der persönlichen Situation des Empfängers ab. Eine volljährige Person hat beispielsweise Anspruch auf 404€ im Monat. Zudem übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Miete und Heizung sowie die Betriebskosten in angemessener Höhe.

Hartz 4 Zusatzleistungen: Mehrbedarf 

Hartz 4 setzt sich grundsätzlich aus mehreren Bedarfen zusammen für die es jeweils einen Pauschalbetrag gibt. Daraus ergibt sich ein sogenannter Regelbedarf, der an die Empfänger ausgezahlt wird. Personen, die sich in einer besonderen Situation befinden, haben jedoch oftmals Anspruch auf einen sogenannten Mehrbedarf. Dies ist unter anderem der Fall für:

  • Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • Alleinerziehende, abhängig vom Alter ihrer Kinder,
  • Personen mit Behinderung, die dennoch Leistungsberechtigt sind,
  • Personen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen.
Mehrbedarf sind Hartz 4 Zusatzleistungen, die in besonderen Situationen einen finanziellen Ausgleich schaffen sollen.

Hartz 4 Zusatzleistungen: Einmalbedarf 

Für Personen, die sich einmalig in einer besonderen Situation befinden, gibt es die Hartz 4 Zusatzleistungen namens Einmalbedarf. Es handelt sich hierbei, um Geld- und Sachleistungen, die dem Hartz 4-Empfänger einmalig ausgezahlt werden. Beispiel für solch einmalige Situationen sind die Erstausstattung für den Umzug in eine neue Wohnung. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass die Kosten nur dann übernommen werden, wenn es einen bestimmten Grund für die Umzug gibt. Beispiele hierfür sind:

  • Wohnungsbrand
  • Auszug von zu Hause (im Normalfall erst ab 25 Jahren)
  • Heirat
  • Trennung oder Scheidung
  • Erstanmietung einer Wohnung nach einer Haft oder nach Wohnungslosigkeit
Auch Menschen, die kein Hartz 4 bekommen, können diese Mehrbedarf beantragen. Ausschlaggebend ist, dass kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen vorhanden ist.

Hartz 4 Zusatzleistungen: Leistung für Kinder

Die Leistung für Kinder ist Familien mit Kindern unter 25 Jahren vorbehalten, die eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen. Zudem muss die Familie eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

Die Hartz 4 Zusatzleistungen für Kinder, sollen es den Kindern ermöglichen sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftliche Leben teilzunehmen. Gefördert werden unter anderem Klassenfahrten, Lernförderungen wie z.B. Nachhilfestunden und die Teilnahme am Sport- und Musikunterricht.

Menschen, die Hartz 4 bekommen, können den Antrag auf Leistung für Kinder direkt beim zuständigen Jobcenter stellen.

Welche Zusatzleistungen gibt es für Arbeitslosengeldempfänger?Hartz 4 Zusatzleistungen: Wohngeld?

Wer Hartz 4 bezieht kann zusätzlich kein Wohngeld beziehen. Der Grund dafür ist, dass die Unterkunftskosten der Arbeitslosen II-Empfänger bereits gedeckt sind. Das Wohngeld ist allerding eine vorrangige Leistung. Wenn durch den Erhalt des Wohngeldes die Hilfebedürftigkeit beseitigt ist, so muss ein Antrag auf das Wohngeld, statt auf Hartz 4 gestellt werden. Familien mit Kindern, können in solch einem Fall zudem den Kinderzuschlag beantragen.

Wichtig
Hartz 4 und Sozialgeld werden ab dem 1. Januar 2023 vom sogenannten Bürgergeld abgelöst. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie mehr über diese neue Leistung.

Welche ALG I Zusatzleistungen gibt es?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes I fällt sehr unterschiedlich aus, da sie von dem ehemaligen Gehalt des Empfängers abhängig ist. Gerade Personen, die ein geringes Einkommen hatten, könne Schwierigkeiten haben mit dem Arbeitslosengeld auszukommen. In solch einem Fall, können verschiedene ALG I Zusatzleistungen beantragt werden.

Wichtig
Auch wenn die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht ausreichend ist, bekommt ein Arbeitslosengeldempfänger die ALG I Zusatzleistungen nicht automatisch. Es liegt in seiner Hand diese Leistungen zu beantragen.

ALG I Zusatzleistungen: Hartz 4

Welche Zusatzleistungen gibt es für Arbeitslosengeldempfänger?

Kann eine Person, seinen Lebensunterhalt mit dem ihm zustehenden Arbeitslosengeld I nicht bestreiten, kann sie zusätzlich Hartz 4 beantragen. Hierfür muss sich der Antragsteller an das zuständige Jobcenter wenden. Ob er diese Hilfe erhält, ist von den folgenden Voraussetzungen abhängig:

  • die Person muss zwischen 15 Jahren und dem Rentenalter sein
  • die Person muss ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben
  • die Person muss mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können
  • die Person muss hilfebedürftig sein

ALG I Zusatzleistungen: Wohngeld

Der Arbeitslosengeld I-Empfänger kann unabhängig davon, ob er Mieter oder Eigentümer ist, das sogenannte Wohngeld beantragen. Entscheidend darüber ob der Antrag genehmigt wird, ist eine festgelegte Einkommensgrenze, die je nach Stadt bzw. Region unterschiedlich ist. Liegt die Höhe des Arbeitslosengeldes des Antragstellers unter dieser Grenze, so kann er das Wohngeld beantragen.

Der Betrag, der dem Antragsteller zusteht, ist von den folgenden drei Aspekten abhängig:

  • Anzahl der Personen im Haushalt
  • Höhe der zu zahlenden Miete für Mieter bzw. Lasten für Eigentümer
  • Monatliches Einkommen, der in dem Haushalt lebenden Personen
Weitere Informationen
Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I und Zusatzleistungen haben, können oftmals eine Sozialwohnung beziehen. Hierfür benötigen sie jedoch einen Wohnberechtigungsschein. Wie Sie diesen beantragen, erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.

ALG I Zusatzleistungen: Kinderzuschlag

Empfänger von Arbeitslosengeld I, die Kinder haben, können zusätzlich zum regulären Kindergeld, den sogenannten Kinderzuschlag beantragen. Damit ein solcher Antrag genehmigt wird, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Kinder des Antragstellers, sind unter 25 Jahre alt, ledig und Teil des Haushaltes.
  • Der Antragsteller erhält das Kindergeld bzw. eine vergleichbare Leistung.
  • Das Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900€ bzw. 600€ für Alleinerziehende.
  • Das Geld für den Unterhalt wäre mit dem Kinderzuschlag und evtl. mit dem Wohngeld ausreichend.
Die Höhe des Kinderzuschlags wird für jedes Kind einzeln berechnet und kann höchstens 209€ betragen. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 6 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Zuschlag erneut beantragt werden.
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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