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Wohngeld: Wer kann Wohnkosten sparen?

28. Juli 2022 von Clara - 6 Minuten Lesezeit

Wohngeld: Wer kann Wohnkosten sparen?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der sowohl von arbeitslosen Menschen als auch von Personen mit einem geringen Einkommen beantragt werden kann. Sie möchten wissen welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und wofür die Leistung eingesetzt werden kann? Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie mehr.

Wer bekommt Wohngeld?

Wohngeld kann grundsätzlich von jedem beantragt werden. Das bedeutet, dass sowohl Mieter als auch Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Hauses einen Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldbehörde einreichen können. Allerdings handelt es sich um eine staatliche Leistung, welche einkommensschwache Haushalte bei der Zahlung der Wohnkosten unterstützen soll. Anträge werden daher im Einzelfall hinsichtlich der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Höhe der Miete bewertet.

Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine staatliche Leisung, die einkommenschwache Haushalte bei der Zahlung der Unterhaltskosten unterstützt. Mieter erhalten das Wohngeld in Form eines sogenannten Mietzuschusses. Wer eine Eigentumswohnung bzw. ein Haus besitzt, erhält es in Form eines Lastenzuschusses. Unter Lasten fallen beispielsweise die Instandhaltung und den Betriebskosten der Wohnung bzw. des Hauses.

Wohngeld: Wer kann Wohnkosten sparen?Nicht beantragt werden kann Wohngeld von Personen, die bereits Sozialhilfe wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder BAföG erhält. Der Grund dafür ist, dass in diesen Leistungen die Wohnkosten meist schon berücksichtigt wurden.

Wohngeld berechnen: Wie hoch ist der finanzielle Zuschuss?

Wohngeld wird individuell und seit 2016 auf den Euro genau berechnet. Die Berechnung wird mit einer komplizierten Formel ermittelt, so dass es für den Einzelnen nicht möglich ist, den genauen Betrag auszurechnen. Im Internet gibt es jedoch eine Reihe von Wohngeldrechnern, die den Antragsteller dabei helfen können, einen besseren Überblick zu bekommen.

Wie hoch ist Wohngeld?
Auch wenn der Anspruch auf Wohngeld im Einzelfall berechnet wird, kann für jedes Bundesland ein Durchschnittswert ermittelt werden. So lag der durchschnittliche Wohngeldanspruch für das Jahr 2020 in Bayern bei 179€ im Monat. In Nordrhein-Westfalen lag er bei 195€.

Grundsätzlich gilt, dass die folgenden drei Kriterien für die Ermittlung der Wohngeldhöhe ausschlaggebend sind:

  • Anzahl der Personen, die im Haushalt leben: Hierzu zählt der Antragsteller selbst sowie sein Ehegatte, Partner, seine Kinder und Eltern, wenn diese alle unter einem Dach leben.
  • Monatliches Einkommen, der in dem Haushalt lebenden Personen: Um Wohngeld zu bekommen, darf das Einkommen der Haushaltsmitglieder eine gewisse Grenze nicht überschreiten. Ausschlaggebend ist die Summe der Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder. Hiervon werden jedoch eine Reihe von Freibeträgen abgezogen, wie beispielsweise die Sozialversicherungsausgaben. Zudem ist der Höchstbetrag von dem Bundesland abhängig in dem die Miete gezahlt wird:
  • Höhe der zu zahlenden Miete/ Lasten: Wie hoch das Wohngeld ist, hängt zudem von der Höhe der Wohnkosten ab, die der Antragsteller zahlt. Bei der Miete wird die Bruttokaltmiete berücksichtigt. Das heißt, dass jegliche Nebenkosten vom gezahlten Mietpreis abgezogen werden müssen. Für Wohnung- und Hauseigentümer ist ein Pauschalpreis pro Quadratmeter vorgesehen.

Wichtig
Da sich die Mieten innerhalb Deutschlands von Region zu Region unterscheiden, hat der Bund sieben Mietstufen festgelegt. Innerhalb jeder Mietstufe gibt es einen Miethöchstbetrag und eine Einkommensgrenze. In Gemeinden mit höheren Durchschnittsmieten können somit auch höhere Mieten bezuschusst bzw. höhere Einkommen anerkannt werden.
Wohngeld Einkommensgrenze 2022
Personen im Haushalt Mietstufe 1 Mietstufe 2 Mietstufe 3 Mietstufe 4 Mietstufe 5 Mietstufe 6 Mietstufe 7
1 986 € 1.026 € 1.062 € 1.099 € 1.130 € 1.158 € 1.189 €
2 1.348 € 1.403 € 1.454 € 1.506 € 1.549 € 1.590 € 1.633 €
3 1.633 € 1.695 € 1.753 € 1.812 € 1.861 € 1.908 € 1.955 €
4 2.175 € 2.242 € 2.302 € 2.362 € 2.412 € 2.458 € 2.505 €
5 2.487 € 2.560 € 2.626 € 2.693 € 2.747 € 2.798 € 2.850 €
Miethöchstbeträge 2022
Stufe 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen
I 347€ 420€ 501€ 584€ 667€
II 392€ 474€ 564€ 659€ 752€
III 438€ 530€ 631€ 736€ 841€
IV 491€ 595€ 708€ 825€ 944€
V 540€ 654€ 778€ 909€ 1.038€
VI 591€ 716€ 853€ 995€ 1.137€
VII 651€ 788€ 937€ 1.095€ 1.251€

Wohngeldreform 2020

wohngeldDurch die Erhöhung der Mieten und der Verbraucherpreise, können immer mehr Menschen ihre Lebenshaltungskosten nicht mehr problemlos decken. Die sich daraus ergebenden Einkommensanstiege führten dazu, dass immer weniger Haushalte das Wohngeld beantragen konnten. Von den 2016 rund 630.000 Wohngeldempfängern, hätten 2020 nur noch rund 480.000 einen Anspruch auf das Wohngeld gehabt.

Mit der Wohngeldreform 2020 wurde die Höhe des Wohngeldes an die gegenwärtige Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Zusätzlich wurde der Höchstbetrag, bis zu dem die Mieten bezuschusst wird, angehoben. Auf diese Weise sollen weitere einkommensschwache Haushalte entlastet werden.

Wohngeld beantragen: Wie geht das?

Das Wohngeld kann bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden. Hierfür muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Dieses ist meist auf der Internetseite der zuständigen Behörde zu finden.

Zusätzlich zu diesem Formular müssen verschiedene Nachweise erbracht werden. Für die Mieter zählen hierzu meist:

  • Vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung über den Bruttogehalt der vergangenen zwölf Monate,
  • den Mietvertrag,
  • den Nachweis über Mietzahlungen,
  • die Meldebescheinigung,
  • den Personalausweis,
  • Nachweis über eventuelle Sozialleistungen und Arbeitslosengeld I,
  • Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen

Eigentümer müssen den den meisten Fällen folgende Nachweise erbringen:

  • Eigentumsnachweis (beispielsweise den Kaufvertrag oder einen Grundbuchauszug),
  • einen Nachweis über mögliche Kredite und die Zins- bzw. Tilgungsleistung,
  • den Bescheid über die Eigenheimzulage,
  • die Wohnflächenberechnung,
  • die Hausgeldabrechnung,
  • den Grundabgabenbescheid.
Wer seine Nachweise nicht griffbereit hat, kann dennoch einen Antrag stellen. Die Nachweise müssen in solch einem Fall spätestens ein Monat nach Antragstellung bei der Behörde eingegangen sein.

Nach Bearbeitung des Antrags, erhält der Antragsteller einen sogenannten Wohngeldbescheid. Handelt es sich hierbei um eine Zusage, erhält der Berechtigte ab diesem Zeitpunkt eine monatliche Vorauszahlung für seine Miete bzw. seine Lasten. Bei Mietern, kann zudem auf Antrag das Wohngeld direkt an den Vermieter gezahlt werden.

Wichtig
Im Normalfall, kann das Wohngeld nicht rückwirkend erhalten werden. Es gibt jedoch Ausnahmefälle. Hat eine Person beispielsweise einen Antrag auf Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung gestellt, der abgelehnt wurde, so kann diese Person rückwirkend Wohngeld erhalten. Hierfür muss diese Person den Antrag jedoch innerhalb der folgenden vier Wochen beim zuständigen Wohngeldamt stellen.

Wie lange hat man Anspruch auf das Wohngeld?

Wohngeld: Wer kann Wohnkosten sparen?

Die Bewilligung des Wohngeldes ist für 12 Monate gültig. Wer diese Leistung weiterhin in Anspruch nehmen möchte, sollte rund 2 Monate vor Ablauf dieser Geltungsdauer einen Antrag auf Verlängerung stellen.

Innerhalb der Bewilligungszeitraum hat man in drei Fällen den Anspruch auf eine Erhöhung des Wohngeldes:

  • Der Haushalt hat sich, beispielsweise durch die Geburt eines Kindes vergrößert.
  • Das Einkommen des Haushalts ist um mindestens 15 Prozent gesunken.
  • Die Miete der Wohnung bzw. die Kosten der Lasten wurden um mindestens 15 Prozent erhöht.
Unwirksamkeit des Wohngeldbescheids
Beantragt ein Wohngeldempfänger Sozialleistungen, so wird der aktuelle Wohngeldbescheid unwirksam. Der Betroffene hat ab diesem Zeitpunkt einen Monat Zeit, um einen neuen Antrag für die anderen Haushaltsmitglieder zu stellen. Geht der Antrag pünktlich bei der Behörde ein, so kann das Wohngeld in den meisten Fällen weiter ausgezahlt werden.

Fluthilfe 2021: Welche Unterstützung für die Flutopfer?

Bei der Flutkatastrophe im Sommer 2021 haben viele Menschen ihre Häuser, Wohnung und somit auch persönliche Unterlagen verloren. Familien mit geringem Einkommen, die ein Anspruch auf das Wohngeld haben sollen nun Unterstützung bekommen. Hierfür werden einige Verwaltungsschritte zur Beantragung des Wohngeldes vereinfacht.

Personen, die durch die Flut wichtige Unterlagen verloren haben, können den Antrag auf Wohngeld unter vereinfachten Bedingungen stellen. Auch Personen, die aufgrund des Hochwassers ihre Wohnung verloren haben, können ihr Wohngeld in einem schnellen Verfahren in die neue Wohnung mitnehmen.

Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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