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Sozialgeld: Definition, Höhe, Anspruch und Antrag

9. November 2022 von Clara - 6 Minuten Lesezeit

Sozialgeld: Definition, Höhe, Anspruch und Antrag

Das Sozialgeld ist eine Leistung für arbeitslose Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer Person leben, die Arbeitslosengeld II bezieht. Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie hoch die Leistung ist? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Was ist Sozialgeld?

Das Sozialgeld ist eine staatliche Leistung nach dem SGB II, das Berechtigten eine menschenwürdige Existenz ermöglichen soll. Konkret handelt es sich um eine finanzielle Leistung für Personen, die nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer Person leben, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch Hartz 4 genannt hat.

Welchen Unterschied gibt es zwischen Sozialgeld und Sozialhilfe?
Personen, die nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten in der Regel Sozialhilfe vom Sozialamt. Leben diese Person jedoch in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer Person, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II vom Jobcenter hat, so erhalten sie das Sozialgeld, das auch vom Jobcenter vergeben wird. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass Personen einer Bedarfsgemeinschaft von zwei unterschiedlichen Behörden abhängig sind.

Im Rahmen von Sozialgeld, wird den Betroffenen eine monatliche Grundsicherung, d.h. ein bestimmter Geldbetrag ausgezahlt. Zudem werden die Kosten für die Wohnung und die Heizung vom Jobcenter übernommen. Auf diese Weise soll die Existenz des Sozialgeld-Empfänger gesichert werden.

Wichtig
Ab dem 01. Januar 2022 wird sowohl das Sozialgeld als auch das Arbeitslosengeld II durch das sogenannte Bürgergeld ersetzt. Diese neue Leistung bringt einige Änderungen mit sich, wie z.B. die Erhöhung des Regelsatzes und eine Vertrauenszeit von sechs Monaten. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.

Wer kann Sozialgeld beantragen?

Sozialgeld: Definition, Höhe, Anspruch und AntragSozialgeld kann von Personen beantragt werden, die nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer Person leben, die Arbeitslosengeld II bezieht:

  • Hilfebedürftig sind Personen, die kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
  • Nicht erwerbsfähig sind Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können, aber dennoch keinen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Auch Kinder unter 15 Jahren gelten grundsätzlich als nicht erwerbsfähig.
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben Personen, die hilfebedürftig und erwerbsfähig sind. Sie können also mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten, sind über 15 Jahre alt und haben das Regelrentenalter noch nicht erreicht.
Wichtig
Damit Sozialgeld beantragt werden kann, muss die Person hilfebedürftig sein. Das bedeutet, dass der Antragsteller kein Einkommen bzw. Vermögen hat. Allerdings gibt es hier sogenannte Freibeträge. Der Grundfreibetrag für Vermögen liegt bei 150 € je vollendetem Lebensjahr des Antragstellers, mindestens aber bei 3.100 €. Zudem darf die Person monatlich 100 € dazuverdienen, ohne dass das zusätzliche Einkommen angerechnet wird.

Um Sozialgeld beantragen zu können, muss der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Keine Rolle spielt allerdings die Staatsangehörigkeit des Antragstellers. So können sowohl Personen mit einer deutschen als auch Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit Sozialgeld beantragen.

Wer kann Sozialgeld beantragen?
  • Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer Person leben, die Hartz 4 bezieht
  • Personen, die älter als 15 Jahre alt sind, das Regelrentenalter noch nicht erreicht haben, nicht erwerbsfähig, aber auch nicht voll erwerbsgemindert sind und in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer Person leben, die Hartz 4 bezieht
  • Wie kann man Sozialgeld beantragen?

    Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können das Sozialgeld beantragen. Der Antrag wird in der Regel zusammen mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt. Hierfür können sich die Betroffenen entweder direkt an das zuständige Jobcenter vor Ort wenden oder den Antrag online stellen.

    Weitere Informationen
    Sie sind arbeitssuchend und benötigen Unterstützung bei der Jobsuche? Mit der Jobbörse bietet das Arbeitsamt ein online Jobportal mit vielen hundert Jobangeboten. Mehr darüber erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.

    Sozialgeld: Definition, Höhe, Anspruch und AntragIn beiden Fällen muss der Antragsteller ein Antragsformular ausfüllen und die entsprechenden Nachweise einreichen. Grundsätzlich gilt, dass Antragsteller jegliche Angaben im Antrag mit einem Nachweis belegen müssen. Je nach der persönlichen Situation des Antragstellers können folgende Unterlagen notwendig sein:

    • Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
    • Nachweis über Einkommen und Vermögen
    • Mietvertrag und Heiz- und Nebenkostennachweis
    • Geburtsurkunde der Kinder
    • Heiratsurkunde

    Nachdem der Antrag bei dem zuständigen Jobcenter eingegangen ist, prüft die Behörde, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und ob der Antragsteller Anspruch auf Sozialgeld hat. In der Regel wird die Leistung für insgesamt 12 Monate bewilligt. Ist der Antragsteller nach Ablauf dieser Zeit noch immer hilfebedürftig und nicht erwerbsfähig, so muss er einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

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    Sozialgeld Höhe: Wie viel Geld bekommt man?

    Die Höhe des Sozialgeldes setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen. Wie hoch das Sozialgeld ist, lässt sich demnach nicht pauschal bestimmen und ist von der persönlichen Situation des Antragstellers abhängig. So erhalten Sozialgeldempfänger je nach persönlichen Situation:

    • den Regelbedarf
    • den Mehrbedarf
    • den Bedarf für Unterkunft und Heizung
    • einmalige Leistungen
    Die Höhe des Sozialgeldes entspricht der Höhe des Arbeitslosengeld II. Empfänger von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II haben also bei gleichen Voraussetzungen die gleichen Ansprüche.

    Sozialgeld Höhe: Wie hoch ist der Regelbedarf?

    Der Regelbedarf dient der Sicherung des Lebensunterhalts. Mit diesem monatlichen Budget sollen Kosten für beispielsweise Ernährung, Kleidung und Hausrat gedeckt werden. Die Höhe des Regelbedarfs ist von der Größe des Haushalts abhängig.

    Weitere Informationen
    Sie erhalten Sozialgeld, aber haben dennoch nicht ausreichend Geld zum Leben? Dann lesen Sie unseren Artikel über die Zusatzleistungen, auf die Sie ggf. Anspruch haben können.
    Höhe Regelbedarf Sozialgeld 2022
    Berechtigte Höhe der Leistung
    Alleinstehende/ Alleinerziehende 449 €
    Volljährige Partner je 404 €
    Kinder von 18 bis 24 Jahren 360 €
    Kinder von 14 bis 17 Jahren 376 €
    Kinder von 6 bis 13 Jahren 311 €
    Kinder von bis 5 Jahren 285 €

    Sozialgeld Höhe: Wie hoch ist der Mehrbedarf?

    Anspruch auf Mehrbedarf haben Personen in besonderen Situationen. Beispiele hierfür sind:

    • Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche haben Anspruch auf 17 Prozent Mehrbedarf vom genehmigten Regelbedarf.
    • Alleinerziehende haben Anspruch auf Mehrbedarf abhängig vom Alter und der Anzahl ihrer Kinder. Bei einem Kind unter 7 Jahren sind es beispielsweise 36 Prozent vom Regelbedarf, bei zwei Kindern über 16 Jahren sind es 24 Prozent.
    • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen, haben Anspruch auf Mehrbedarf in angemessener Höhe.
    In besonderen Lebenslagen können zudem einmalige Leistungen gewährt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Leistungsempfänger umzieht, eine Geburt bevorsteht oder besondere medizinische Hilfsmittel notwendig sind.

    Sozialgeld Höhe: Wie hoch ist der Bedarf für Unterkunft und Heizung?

    Neben Regel- und Mehrbedarf übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Die Angemessenheit wird grundsätzlich vom zuständigen Jobcenter beurteilt und ist beispielsweise von der lokalen Durchschnittsmiete abhängig.

    Weitere Informationen
    Viele Sozialgeld-Empfänger haben grundsätzlich Anspruch auf eine Sozialwohnung. Um eine solch günstige Wohnung beziehen zu können, benötigen Sie allerdings einen Wohnberechtigungsschein. Wie und wo Sie einen solchen Schein beantragen können, erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.
    Weitere häufig gestellte Fragen

    Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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