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Arbeitslosenversicherung: Beitrag und Leistungen der AV

21. Oktober 2022 von Clara - 7 Minuten Lesezeit

Arbeitslosenversicherung: Beitrag und Leistungen der AV

Die meisten arbeitenden Menschen in Deutschland sind Mitglied der Arbeitslosenversicherung (AV). Doch wissen Sie wie viel Sie monatlich für diese Sozialversicherung zahlen und welche Leistungen Sie beanspruchen können? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Arbeitslosenversicherung Beitrag: Wie viel zahlt man für die AV?

Personen, die pflichtversichert sind, zahlen monatlich einen Beitrag von aktuell 2,4 Prozent ihres Bruttoentgelts in die Arbeitslosenversicherung ein. Die genau Höhe des Arbeitslosenversicherung Betrags ist demnach für jeden Arbeitnehmer unterschiedlich.

Wichtig
Der Arbeitslosenversicherung Beitrag wird paritätisch zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber aufgeteilt. Das bedeutet, dass beide jeweils 50 Prozent und somit 1,2 Prozent des Bruttoentgelts des Arbeitnehmers davon übernehmen. Selbstständige, die sich freiwillig versichern lassen, profitieren nicht von dieser paritätischen Aufteilung und zahlen die gesamten 2,4 Prozent.

Beispiel: Eine Berufseinsteigerin aus Niedersachsen hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.300€. Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung beträgt somit 55,20€. Hiervon übernimmt ihr Arbeitgeber 50 Prozent, so dass insgesamt 27,60€ von ihrem Gehalt abgezogen werden.

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Das Gehalt wird jedoch nur bis zu einer bestimmten Grenze, nämlich der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Personen, die ein sehr hohes Gehalt haben müssen nicht mehr als den mit dieser Grenze festgelegten Beitrag zahlen. In Westdeutschland betrifft diese Beitragsbemessungsgrenze bei Jahresgehälter, die über 84.600€ liegen. In Ostdeutschland liegt der Beitragsbemessungsgrenze bei 81.000€ im Jahr.

Weitere Informationen
In Deutschland gibt es neben der Arbeitslosenversicherung noch vier weitere Pflichtversicherung bei der der Großteil der Arbeitnehmer pflichtversichert sind. Sie möchten mehr über diese Versicherungen erfahren und wissen wie hoch die hier zu zahlenden Beiträge sind? Dann lesen Sie beispielsweise unsere Artikel über die Kranken– und Pflegeversicherung.

Arbeitslosenversicherung: Beitrag und Leistungen der AVArbeitslosenversicherung Leistungen: Worauf haben Versicherte Anspruch?

Die Arbeitslosenversicherung ist hauptsächlich dafür bekannt, dass sie das Arbeitslosengeld I auszahlt. Diese Leistung kommt Menschen zugute, die ihren Job verloren haben und nun auf der Suche nach einem neuen sind.

Was ist das Arbeitslosengeld I?

Zwar richtet sich das Arbeitslosengeld I grundsätzlich an arbeitslosen Menschen, doch müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, um Anspruch darauf zu haben. Die Person muss nicht nur arbeitslos sein, sie muss auch als arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein.

Zudem muss die Person die sogenannte Anwartschaft erfüllen. Diese ist dann erfüllt, wenn die Person, in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in der AV versicherungspflichtig waren und somit mindestens 360 Tage in diese Versicherung eingezahlt hat.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, der kann diese Leistung der Arbeitslosenversicherung bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Wird der Antrag genehmigt, so erhält die Person im Normalfall 12 Monate lang das Arbeitslosengeld I. Die genaue Anspruchsdauer ist vom Alter der Person abhängig sowie von der Dauer für die sie versicherungspflichtig war.

Hat die Person nach Ablauf der Anspruchsdauer keinen neuen Job gefunden, so muss sie eine andere Leistung wie beispielsweise Arbeitslosengeld II beantragen. Dies liegt jedoch nicht mehr im Aufgabenbereich der Arbeitslosenversicherung.
 

Welche anderen Leistungen bringt die Arbeitslosenversicherung?

Auch wenn das Arbeitslosengeld I der bekannteste Aufgabenbereich der Arbeitslosenversicherung ist, so erbringt die Versicherung noch viele weitere Leistungen.

Arbeitnehmer macht sie beispielsweise Angebote im Bereich der Berufsberatung sowie der Arbeitsvermittlung. Zudem zahlt sie an Arbeitnehmer, die beispielsweise einen Arbeitsunfall hatten sogenanntes Kurzarbeitergeld. Arbeitgeber können Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder auch zur Vergütung einer Einstiegsqualifizierung beantragen. Auch Träger können bei der Arbeitslosenversicherung gewisse Leistungen beanspruchen. Es werden z.B. Berufsausbildungen und Jugendwohnheime gefördert.

Weitere Informationen
Kennen Sie bereits WeGebAU? Hier werden Arbeitnehmer vom Arbeitsamt bei der Weiterbildung gefördert. Mehr darüber erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.

Mitglieder der AV: Wer zahlt die Arbeitslosenversicherung?

Arbeitslosenversichert sind in Deutschland so gut wie alle Arbeitnehmer. Doch auch andere Personengruppen zahlen in die Arbeitslosenversicherung ein. Versicherungspflichtig sind demnach:

  • Sogenannte abhängig beschäftigte Personen, d.h. Personen, die in einem Betrieb arbeiten und dem Arbeitgeber unterworfen sind. Unterworfen bedeutet hier, dass die Personen die Zeit, die Dauer, den Ort und die Art der Arbeit nicht frei gestalten können,
  • Wehrdienstleistenden, die einen freiwilligen Wehrdienst leisten,
  • Inhaftierte Personen, die im Gefängnis eine zugewiesene Arbeit verrichten,
  • Empfänger der folgenden Entgeltersatzleistunge: Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Rente wegen voller Erwerbsminderung,
  • Personen in der Erziehungszeit,
  • und Personen, die eine Pflegezeit in Anspruch genommen haben.
Personen mit den aufgelisteten Entgeltersatzleistungen, Personen in der Erziehungszeit sowie Personen in der Pflegezeit, sind nur dann versicherungspflichtig, wenn sie direkt davor arbeitslosenversicherungspflichtig waren bzw. eine Entgeltleistung nach SGB III bezogen haben.

Nicht versicherungspflichtig sind beispielsweise Beamte, Selbstständige, Freiberufler, Berufssoldaten, Geistliche der rechtlich-anerkannten Religionsgemeinschaften und Minijobber. Diese können sich jedoch freiwillig versichern lassen.

Wie kann man sich freiwillig versichern lassen?

Auch Personen, die nicht pflichtversichert sind, können sich bei der Arbeitslosenversicherung freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern lassen. Um eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen zu können, müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Person muss in den zwei Jahren vor der Selbstständigkeit mindestens 12 Monate in die AV eingezahlt haben.
  • Die Versicherung muss spätestens drei Monate nach Beginn der Tätigkeit beantragt worden sein.
  • Die Antragstellung muss bei der lokalen Agentur für Arbeit erfolgen.
  • Der Antragsteller muss Nachweise über seine Tätigkeit vorlegen, z.B. Gewerbeschein, Belege von der Pflegekasse.
Achtung
Personen, die sich direkt nach dem Studium selbstständig machen, bereits seit längerer Zeit selbstständig sind oder vor der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld II bezogen haben, können sich demnach nicht freiwillig arbeitslosenversichern lassen.

Arbeitslosenversicherung: Beitrag und Leistungen der AVLohnt es sich eine private Arbeitslosenversicherung abzuschließen?

Wer arbeitslos wird und die Bedingungen der Arbeitslosenversicherung erfüllt, der kann für einen gewissen Zeitraum das Arbeitslosengeld I beantragen. Die Höhe des ausgezahlten Betrages ist hierbei vom ehemaligen Gehalt abhängig.

Mithilfe einer festgelegten Rechnung wird das sogenannte Nettoentgelt ermittelt. Hiervon erhält der Berechtigte 60 Prozent. Der Betrag kann auf 67 Prozent erhöht werden, wenn der Antragsteller Kinder hat. Wie hoch der Betrag letztendlich ist, ist jedoch von dem ehemaligen Gehalt abhängig. Gerade für Menschen, die ein sehr geringes Gehalt hatte, kann der Arbeitslosenversicherung  Prozent existenzbedrohlich sein.

Für Personen mit einem geringen Gehalt und die zudem keine Ersparnisse haben, kann sich eine Zusatzversicherung lohnen. Diese private Arbeitslosenversicherung schließt im Falle von Arbeitslosigkeit die Lücke zwischen dem Arbeitslosengeld und dem ursprünglichen Gehalt.

Für Personen ohne Kinder liegt die Versicherungsdeckung demnach bei 40 Prozent. Für Personen mit Kindern bei 33 Prozent. Die Versicherungsleistung kann insgesamt zwischen 100€ und 1000€ liegen. Mit dieser zusätzlichen Leistung, können demnach Kosten in derselben Höhe wie vor der Arbeitslosigkeit gedeckt werden.

Weitere Informationen
Personen, die trotz Arbeitslosengeld I hilfebedürftig sind, können verschiedene andere Hilfen beantragen. Welche das sind, erklärt Ihnen DeinHilfexpert im Artikel über Zusatzleistungen.

Welche Voraussetzungen müssen für die private AV erfüllt werden?

Eine Arebeitslosenversicherung kann von Arbeitnehmern abgeschlossen werden, die einen befristeten oder einen unbefristeten Vertrag haben. Sie können zudem sowohl eine Vollzeitstelle haben, als auch einen Teilzeitjob, mit mindestens 15 Stunden in der Woche. Die Versicherung endet automatisch am Ende des 67. Lebensjahres, das heißt mit dem Eintritt in die Rente.

Der Abschluss einer privaten Arbeitslosenversicherung ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Hierzu zählen, dass:

  • die Person ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben muss.
  • die Person bei Vertragsabschluss in einer ungekündigten Stellung sein muss. Es darf demnach zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen, dass die Person ihren Job verlieren wird.
  • die Person bei Versicherungsbeginn zwischen 18 und 60 Jahre alt sein muss.
  • die Person ein Nettoeinkommen von mindestens 1000€ im Monat bezieht.

Was ist eine Arbeitslosenversicherung?

Die Arbeitslosenversicherung wurde in Deutschland erstmals im Jahr 1927 eingeführt und gehört zu den Sozialversicherungen des Landes. Sie ist eine Existenzsicherung für arbeitslose Menschen, die sich auf der Arbeitssuche befinden.

Für die meisten deutschen Arbeitnehmer ist sie eine Pflichtversicherung und wird über das Lohnabzugsverfahren gemeinsam mit dem Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.

Das Lohnabzugsverfahren
Im Lohnabzugsverfahren zieht der Arbeitgeber den Beitragsanteil des Arbeitnehmers direkt von der Gehaltszahlung ab und leitet sie gemeinsam mit dem eigenen Beitrag an die Einzugsstelle weiter.

Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit, auch bekannt unter dem Namen Arbeitsamt. Das zuständige Ministerium ist das Ministerium für Arbeit und Soziales und die gesetzliche Grundlage ist das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III).

Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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