Familie

Elterngeld beantragen und berechnen: Wie geht das?

13. Dezember 2022 von Camille - 7 Minuten Lesezeit

Elterngeld beantragen und berechnen: Wie geht das?

Die Geburt eines Kindes bringt viele Veränderungen mit sich. Um sich an diese Veränderungen anzupassen, möchten viele Eltern die ersten Monate nach der Geburt dafür nutzen mehr Zeit Zuhause statt bei der Arbeit zu verbringen. Das bedeutet jedoch auch, dass sie ein geringeres Einkommen haben. Hier kommt das sogenannte Elterngeld ins Spiel. Das Elterngeld unterstützt junge Eltern und bietet ihnen einen finanziellen Ausgleich zu den Einkommensverlusten. Wer Anspruch auf diese staatliche Leistung hat und wie sie beantragt wird, erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.

Wann kann man Elterngeld beantragen?

Das Elterngeld richtet sich an Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes ein geringeres Einkommen als vor der Geburt beziehen. Auf diese Weise werden sie dabei unterstützt, sich auf ihre Familie zu konzentrieren. Um das Elterngeld beziehen zu können, müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Antragsteller betreut und erzieht das Kind selbst.
  • Der Antragsteller lebt mit dem Kind in einem Haushalt.
  • Der Antragsteller lebt in Deutschland.
  • Der Antragsteller arbeitet nicht mehr als 32 Stunden in der Woche.

Das Elterngeld kann allerdings nicht nur für das leibliche Kind bezogen werden. Die Leistung kann auch in eine der folgenden Situationen beantragt werden:

  • Wenn es sich um das leibliche Kind des Ehegattens bzw. des Partners handelt.
  • Wenn es sich um das Adoptivkind handelt.
  • Wenn es sich um das Enkelkind, das Urenkelkind, den Neffen/ die Nichte oder die Schwester/ den Bruder handelt.
Auch ausländische Eltern können das Elterngeld beantragen. Hierfür müssen sie jedoch bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Sind sie aus der EU oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, so genügt es meist, wenn sie in Deutschland leben oder arbeiten. Haben sie einen andere Staatsangehörigkeit, so müssen sie nachweisen, dass sie voraussichtlich dauerhaft in Deutschland leben werden und hier arbeiten können.

Die staatlich Leistung für frischgebackene Eltern wird zudem unabhängig von ihrem Arbeitsverhältnis ausgezahlt. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitnehmer, als auch Beamte und Selbstständige grundsätzlich Anspruch auf das Elterngeld haben. Auch Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht gearbeitet haben und beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG oder Krankengeld bezogen haben, können die Leistung beantragen, wenn sie die anderen Voraussetzungen erfüllen.

Um Elterngeld beantragen zu können, muss man nicht unbedingt mit dem anderen Elternteil zusammenleben. Auch Alleinerziehende und Personen, die ihr Kind getrennt voneinander erziehen, können die Leistung in Anspruch nehmen.

Wie viel Elterngeld bekommt man?

Die Höhe des Elterngeldes ist von einer Reihe von Faktoren abhängig. Zu diesen Faktoren gehören:

  • das Einkommen des Antragstellers,
  • die Höhe des Einkommens des Antragsteller während der Elterngeld-Phase,
  • ob der Antragsteller weitere staatliche Leistungen bezieht,
  • ob der Antragsteller bereits Kinder hat oder Zwillinge bzw. weitere Mehrlinge bekommt.
Weitere Informationen
Kennen Sie bereits den Geschwisterbonus? Personen, die die Vorqussetzungen erfüllen, erhalten im Rahmen dieser Leistun 10 Prozent mehr Elterngeld.

Ein weiterer ausschlaggebender Faktor ist die Form des Elterngeldes, für das sich der Antragsteller sich entscheidet. Insgesamt gibt es drei Varianten des Elterngeldes:

  1. das Basiselterngeld
  2. das ElterngeldPlus
  3. der Partnerschaftsbonus
Grundsätzlich gilt, dass das Basisgeld zwischen 300 € und 1.800 € liegt. Das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus liegt zwischen 150 € und 900 €.

Höhe des Basiselterngeldes

Elterngeld beantragen und berechnen: Wie geht das?

Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 € und 1.800 €. Die Höhe des Basiselterngeldes beträgt grundsätzlich 65 Prozent des Nettoeinkommens des Antragstellers vor der Geburt des Kindes. Es gibt hier zwei Möglichkeiten:

  • Der Antragsteller arbeitet vorerst nicht. Er bekommt demnach 65 Prozent seines Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes als Basiselterngeld.
  • Der Antragsteller arbeitet weiterhin bzw. erneut, aber hat dennoch weniger Einkommen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Person in Teilzeit arbeitet. In diesem Fall bekommt die Person die Differenz zwischen den 65 Prozent des einzigen Nettoeinkommens und dem aktuellen Nettoeinkommen als Basiselterngeld ausgezahlt.

Beispiel: Ein Vater hat vor der Geburt seines Kindes ein Nettoeinkommen von 2.500 €. Nach der Geburt seines Kindes arbeitet er zwei Monate lang nicht und bleibt stattdessen bei seiner Familie. Er bekommt demnach 1.624 € Basiselterngeld. Nach den zwei Monaten entscheidet er sich vorerst in Teilzeit zu arbeiten und verdient nun nur noch 1.200 €. Er bekommt demnach 425 € Basiselterngeld, um den Gehaltsverlust auszugleichen.

Wichtig
Das Nettoeinkommen des Antragstellers wird nur bis zu einer bestimmten Höhe berücksichtigt. Diese Höchstgrenze liegt bei 2.770€. Auch für Geringverdiener gibt es Extraregelungen. Je niedriger das Nettoeinkommen vor der Geburt ist, desto höher ist der Prozentsatz des Elterngeldes. Bei einem Nettoeinkommen von 996 € liegt der Elterngeldsatz beispielsweise bei 67,2 Prozent.

Höhe des ElterngeldPlus und des Partnerschaftsbonus

Sowohl das ElterngeldPlus als auch der Partnerschaftsbonus werden genauso berechnet wie das Basiselterngeld. Der einzige Unterschied ist, dass das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus nur die Hälfte des Betrags des Basiselterngeldes ausmachen. Es beträgt somit zwischen 150 € und 900 €. ElterngeldPlus kann dafür doppelt so lange bezogen werden wie Basiselterngeld. Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzlichen Verlängerung des ElterngeldPlus.

Wichtig
Das ElterngeldPlus bzw. der Partnerschaftsbonus lohnen sich besonders, wenn der Antragsteller weiterhin ein Einkommen bezieht, weil die Person beispielsweise in Teilzeit arbeitet. In solchen Fällen ist das ElterngeldPlus oft genauso hoch wie das Basiselterngeld, kann aber für einen doppelt so langen Zeitraum beansprucht werden.

Wie lange bekommt man Elterngeld?

Das Elterngeld kann direkt nach der Geburt der Kindes beantragt werden. Auch hier gibt es Unterschiede, die mit der Variante des Elterngeldes zusammenhängen, für die sich der Antragsteller entscheidet.

Das Elterngeld wird monatlich ausgezahlt. Allerdings wird sich hier nicht nach den Kalendermonaten gerichtet, sondern nach den Lebensmonaten des Kindes. Wird ein Kind beispielsweise am 17. Oktober geboren, so beginnt der erste Bezugsmonat am 17. Oktober und endet am 16. November.

Dauer des Basiselterngeldes

Elterngeld beantragen und berechnen: Wie geht das?Das Basiselterngeld kann bis zu 12 Monate lang beansprucht werden. Diese Anspruchsphase kann auf bis zu 14 Monate verlängert werden, wenn beide Elternteil das Basiselterngeld beantragen. Man spricht hier von den zwei zusätzlichen Partnermonaten. Es gilt jedoch, dass ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Basiselterngeld beantragen kann.

Beispiel: Die Mutter des Neugeborenes könnte Basiselterngeld für 8 Monate beantragen. Im Anschluss könnte der Vater die Leistung für die übrigen 6 Monate in Anspruch nehmen.

Dauer des ElterngeldPlus und des Partnerschaftsbonus

Das ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden, wie das Basiselterngeld. Demnach ist es möglich 28 Monate lang ElterngeldPlus zu bekommen. Wenn zudem beide Elternteile in Teilzeit arbeiten, so können sie für diesen Zeitraum zwei bis vier Monate länger ElterngeldPlus beantragen. Hierbei handelt es sich dann um den sogenannten Partnerschaftsbonus.

Kombination der Varianten des Elterngeldes
Wer Elterngeld bezieht, muss sich nicht von Anfang an auf eine Variante der Leistung festlegen. Beispielsweise kann sich ein Paar dazu entscheiden, dass die Mutter das Basisgeld für den Monat 1 bis 6 beantragt und der Vater für den Monat 7 bis 10. Anschließend können beide vier Monate lang in Teilzeit arbeiten und das ElterngeldPlus beantragen. Bei Bedarf können sie dies in Form des Partnerschaftsbonus für weitere 4 Monate beantragen.

Wie kann man Elterngeld beantragen?

Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können das Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Hierfür müssen die Personen entweder einen schriftlichen Antrag einreichen oder den Elterngeldantrag online ausfüllen. Neben dem Antrag müssen weitere Nachweise eingereicht werden:

  • die Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung des Kindes,
  • Nachweis über das bisherige Einkommen.
Unter welcher Form der Einkommensnachweis eingereicht werden muss, ist von der Anstellung des Antragstellers abhängig. Angestellte müssen beispielsweise die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung der vergangenen 12 Monate vorlegen. Für Selbstständige genügt in der Regel der letzte Steuerbescheid.
Weitere häufig gestellte Fragen

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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