Familie

Wer bekommt Mutterschaftsgeld: Studentin, Beamtin etc.

13. Dezember 2022 von Clara - 7 Minuten Lesezeit

Wer bekommt Mutterschaftsgeld: Studentin, Beamtin etc.

Mutterschaftsgeld bekommen grundsätzlich alle Frauen, die kurz bzw. nach der Geburt stehen. Dennoch gibt es hier je nach persönlicher Situation der Antragstellerin Ausnahmen. Wer bekommt also Mutterschaftsgeld, wie wird die Leistung berechnet und wie lange wird die Familie unterstützt? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all diese Fragen.

Wer bekommt Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld bekommen grundsätzlich Frauen, die sich in der Mutterschaftsfrist befinden. Diese beginnt in der Regel sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Neben der Mutterschutzfrist sind zudem die folgenden zwei Elemente für den Anspruch auf die Leistung ausschlaggebend:

  • Wie ist die Arbeitssituation der Antragstellerin?
  • Wie ist die Antragstellerin krankenversichert?
Auch vor bzw. nach der Mutterschutzfrist können Frauen Anspruch auf sogenannte Mutterschutzleistungen haben. Dieser Anspruch besteht dann, wenn die Antragstellerinnen beispielsweise aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung nicht arbeiten können.

Die Antwort auf die Frage “Wer bekommt Mutterschaftsgeld?” lautet demnach:

  • Frauen, die sich im Mutterschutz befinden
  • Frauen, die vor dem Mutterschutz in einem Arbeitsverhältnis standen
  • Frauen, die krankenversichert sind
Wie lange bekommt man Mutterschaftsgeld?
Grundsätzlich erhält man die Leistung in den sechs Wochen vor und den acht Wochen nach der Geburt. Allerdings kann die Leistung bei einer Frühgeburt etwas länger, nämlich genau 12 Wochen nach der Geburt bezogen werden.

Mutterschaftsgeld Beamtin: Gibt es das?

Beamtinnen haben keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Stattdessen steht ihnen während des Mutterschutzes die volle Besoldung zu. Sie erhalten also in den sechs Wochen vor und den acht Wochen nach der Geburt ihr volles Gehalt ausgezahlt.

Sollte eine Beamtin einer Nebentätigkeit nachgehen, so kann sie für diese Nebentätigkeit Mutterschaftsgeld beantragen. Denn hier wird ihr Gehalt, trotz Beamtenstatus, nicht weiter ausgezahlt.

Bekommt man mit einem Minijob Mutterschaftsgeld?

Personen, die geringfügig beschäftigt sind und z.B. einen Minijob haben, haben grundsätzlich Anspruch auf die Leistung. Voraussetzung für das Minijob Mutterschaftsgeld ist, dass die Antragstellerin sich im Mutterschutz befindet und während dieser Zeit kein Gehalt ausgezahlt bekommt. Zudem muss sie krankenversichert sein.

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Wer bekommt Mutterschaftsgeld: Studentin, Beamtin etc.Hat man als Hausfrau Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Hausfrauen, d.h. Frauen, die sich vor der Geburt ihres Kindes in keinem festen Arbeitsverhältnis befinden, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen und so kann, je nach persönlicher Situation der Antragstellerin, dennoch Anspruch auf die Leistung bestehen:

  • Hausfrauen, die Arbeitslosengeld I beziehen, haben Anspruch auf die Leistung. Dies ist auch dann gültig, wenn sie die Leistung des Arbeitsamtes erhalten, weil sie eine geförderte berufliche Weiterbildung absolvieren.
  • Auch Frauen, denen während der Schwangerschaft gekündigt wird, bekommen die Leistung.
  • Das gleiche gilt für Frauen, die ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft selber kündigen oder die einen befristeten Arbeitsvertrag haben, der vor bzw. während des Mutterschutzes endet.
Keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Hausfrauen, die Arbeitslosengeld II, auch Hartz 4 genannt, bzw. Sozialgeld beziehen. Allerdings wird in solchen Fällen das Arbeitslosengeld II etwas erhöht. Die Leistungsempfängerinnen erhalten ab der 13. Schwangerschaftswochen und bis zum Tag der Geburt einen sogenannten schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf. Zusätzlich kann Einmalbedarf beantragt werden.

 Bekommt man Mutterschaftsgeld als Studentin?

Schwangere Studentinnen bekommen Mutterschaftsgeld, wenn sie einen Nebenerwerb haben, d.h., wenn sie neben dem Studium in einem Arbeitsverhältnis stehen. Das gleiche gilt für Schülerinnen und Auszubildende.

Achtung
Studentinnen, die vor dem Mutterschutz keinen Nebenjob haben, bekommen kein Mutterschaftsgeld.

Studentinnen können unter bestimmten Voraussetzungen andere Leistungen in Anspruch nehmen. Dies ist dann der Fall, wenn das eigene Einkommen bzw. Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Folgende Sozialleistungen können Studentinnen bekommen, bei dem zuständigen Jobcenter beantragen:

  • Mehrbedarf wegen Schwangerschaft, z.B. für Ernährung, Körperpflege, zusätzliches Fahrgeld
  • Einmalbedarf, z.B. für Babyausstattung
  • Zuschuss zu Kosten für Unterkunft und Heizung

In besonderen Härtefällen können Studentinnen ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld beantragen. Beispiele für solche Härtefälle sind:

  • Die Studentin unterbricht ihr Studium, um das Kind zu betreuen.
  • Das Studium dauert aufgrund der Schwangerschaft länger.
  • Der Studienabschluss ist aufgrund fehlender finanzieller Mittel gefährdet.
Wichtig
Anspruch auf die Leistungen des Jobcenters besteht nur dann, wenn das Studium durch keine weiteren Leistungen wie z.B. BAföG gefördert wird.

Wie wird Mutterschaftsgeld berechnet?

Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die das fehlende Einkommen kurz vor und nach der Geburt ausgleichen soll. Wie das Mutterschaftsgeld berechnet wird, kommt auf die persönliche Situation der Antragstellerin an. So ist ausschlaggebend wie die Antragstellerin versichert ist:

  • Gesetzlich versicherte Antragstellerinnen erhalten die Leistung von der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Privatversicherte bzw. familienversicherte Antragstellerinnen erhalten die Leistung vom Bundesamt für Soziale Sicherung
Ist das Mutterschaftsgeld steuerfrei?
Das Mutterschaftsgeld ist grundsätzlich steuerfrei. Es müssen also keine Steuern auf die Beträge gezahlt werden. Allerdings wird die Leistung bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt. Daraus ergibt sich in der Regel ein höherer Steuersatz, der dazu führt, dass auf das restliche Einkommen bzw. Vermögen lehr Steuern gezahlt werden muss.

Wie berechnet die gesetzliche Krankenversicherung das Mutterschaftsgeld?

Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet das Mutterschaftsgeld anhand des Gehaltes der Antragstellerin. Ausschlaggebend ist das Nettogehalt der letzten drei Monate. Hiervon wird der Durchschnitt berechnet und als Leistung ausgezahlt.

Achtung
Die gesetzliche Krankenkasse berücksichtigt bei der Berechnung der Leistung höchstens ein tägliches Nettoeinkommen von 13 €. Liegt das tatsächliche Nettoeinkommen über diesen 13 €, so gibt es einen sogenannten Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Mehr darüber erfahren Sie im nachfolgenden Kapitel.

Beispiel: Eine Antragstellerin hat in den drei Monaten vor dem Mutterschutz folgendes Nettogehalt bezogen:

  • Monat 1: 1.500 €
  • Monat 2: 1.500 €
  • Monat 3: 2.000 €

Im Durchschnitt hat die Antragstellerin somit in den letzten drei Monaten täglich ein Nettogehalt von 55,56 € bezogen. Da dies über dem Höchstsatz der gesetzlichen Versicherung liegt, erhält die Antragstellerin ein Mutterschaftsgeld von täglich 13 € und muss den fehlenden Betrag beim Arbeitgeber beantragen.

Weitere Informationen
Der Staat unterstützt frischgebackene Eltern auch mit anderen Leistungen. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Artikel über das Elterngeld.

Wer bekommt Mutterschaftsgeld: Studentin, Beamtin etc.Was ist der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Beträgt das durchschnittliche Tageseinkommen einer Antragstellerin mehr als 13 €, so kann sie den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld beantragen. Dieser übernimmt die Differenz zwischen den 13 € und dem tatsächlichen Nettotagesgehalt.

Beispiel: Die Antragstellerin aus unserem vorhergehenden Beispiel bezieht ein tägliches Nettoeinkommen von 55, 56 €. Hiervon zahlt die gesetzliche Versicherung 13 €. Der Arbeitgeber übernimmt demnach die übrigen 42,46 €.

Folgende Zahlungen werden bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld nicht berücksichtigt: Urlaubs– und Weihnachtsgeld, Einmalzahlungen, z.B. Boni.

Wie berechnet das Bundesamt für Soziale Sicherung das Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung ist ein Einmalbetrag, der bei insgesamt 210 € liegt. Personen, die privat- bzw. familienversichert sind, haben demnach ausschließlich Anspruch auf diesen Einmalbetrag. Nur Personen, die eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, können ein höhere Leistungsbetrag erhalten.

Was ist eine Krankentagegeldversicherung?
Die Krankentagegeldversicherung ist eine Privatversicherung, die beansprucht werden kann, wenn ein Versicherte mehrere Wochen lang nicht arbeiten kann. In solch einem Fall zahlt die Versicherung einen Einkommensausgleich, der vorab im Versicherungsvertrag festgelegt wurde.
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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