Familie

Partnerschaftsbonus: Welche Hilfen für arbeitende Eltern?

13. Dezember 2022 von Camille - 7 Minuten Lesezeit

Partnerschaftsbonus: Welche Hilfen für arbeitende Eltern?

Viele Eltern möchten nach der Geburt ihres Kindes mehr Zeit Zuhause und weniger Zeit bei der Arbeit verbringen. Der deutsche Staat unterstützt Eltern bei der Umsetzung dieses Wunsches. Und zwar wird den frischgebackenen Eltern unter bestimmten Voraussetzungen, das Elterngeld angeboten. Eine Variante des Elterngelds ist der sogenannte Partnerschaftsbonus. Was es mit dem Partnerschaftsbonus auf sich hat, erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus ist eine staatliche Leistung, die es seit Herbst 2021 in Deutschland gibt. Es handelt sich um eine der drei Varianten des Elterngeldes. Diese Variante ermöglicht es Eltern Beruf und Familie einfacher miteinander zu kombinieren. Denn mit dem Partnerschaftsbonus werden Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten finanziell unterstützt. So können sie die Elternzeit noch flexibler gestalten.

Elterngeld
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt finanziell unterstützt. Insgesamt gibt es drei Varianten des Elterngeldes: das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus. Welches Elterngeld genutzt wird, ist von der persönlichen Situation der Antragsteller abhängig. Grundsätzlich gilt jedoch, dass diese drei Varianten frei miteinander kombiniert werden können.

Wie funktioniert der Partnerschaftsbonus?

Um zu verstehen wie der Partnerschaftsbonus genutzt werden kann, muss vorerst geklärt werden, wie das Elterngeld im Allgemeinen funktioniert. Wie bereits erwähnt, besteht das Elterngeld aus drei Varianten:

  1. das Basiselterngeld,
  2. das ElterngeldPlus
  3. und der Partnerschaftsbonus.

Partnerschaftsbonus: Welche Hilfen für arbeitende Eltern?Das Basiselterngeld kann für mindestens 2 Monate und für höchstens 12 Monate von einem der beiden Elternteile in Anspruch genommen werden. Nutzen beide Elternteile das Basiselterngeld, so kann der Zeitraum auf 14 Monate verlängert werden. In diesem Zeitraum erhält der Antragsteller zwischen 900 € und 1800€ im Monat. Die genaue Summe ist von dem ehemaligen Nettogehalt der Person abhängig. Zudem wird berücksichtigt, ob der Empfänger in der Bezugsperiode in Teilzeit arbeitet.

Für Personen, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, kann sich daher das sogenannte ElterngeldPlus besonders lohnen. Dieses beträgt zwar nur zwischen 150€ bis 900€, kann aber dafür bis zu 28 Monate lange bezogen werden.

Arbeitet der Elternteil während der Elternzeit in Teilzeit, so ist die Höhe des Basiselterngelds und des ElterngeldPlus meist gleich hoch. Das ElterngeldPlus hat allerdings den Vorteil der längeren Bezugszeit.

Der Partnerschaftsbonus in eine Verlängerung des ElterngeldPlus. Denn arbeitet beide Elternteile nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit, so kann das ElterngeldPlus um 2 bis 4 Monate verlängert werden.

Mehr Flexibilität?

Bereits vor 2021, gab es den Partnerschaftsbonus in einer anderen Form. Allerdings birgt die überarbeitung dieser Leistung eine Reihe von Vorteilen. So können frischgebackene Eltern die Elternzeit deutlich flexibler gestalten:

  • Die zulässigen Wochenstunden, wurden von 25 bis 30 Stunden auf 24 bis 32 Stunden erweitert.
  • Statt den Bonus nur 4 Monate am Stück beantragen zu können, können Eltern entscheiden, ob sie die Leistung für 2, 3 oder 4 Monate haben möchten. Die Dauer müssen sie zudem nicht von Anfang an festlegen. Die könne also flexibel entscheiden, ob sie den Zeitraum verlängern oder verkürzen möchten.
  • Personen, die für einen Monat die Bedingungen nicht erfüllen, weil sie beispielsweise mehr arbeiten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht für den gesamten Bezugszeitraums zurückzahlen. Stattdessen schulden sie dem Staat ausschließliche das Geld für den entsprechenden Monat.

Wie hoch ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus wird genau wie das ElterngeldPlus berechnet. Er beträgt demnach zwischen 150 € und 900 € pro Elternteile. Ausschlaggebend ist das ehemaligen Gehalt der beiden Antragsteller. Gegebenenfalls kann ein Zuschlag gewährt werden, wenn sich beispielsweise mehrere Kinder im Haushalt befinden.

Weitere Informationen
Kennen Sie bereits den Geschwisterbonus? Personen, die die Vorqussetzungen erfüllen, erhalten im Rahmen dieser Leistun 10 Prozent mehr Elterngeld.

Grundsätzlich gilt, dass man während der Elternzeit 65 Prozent des Nettoeinkommens erhält, das man vor der Geburt bekommen hat. Der Partnerschaftsbonus gleicht also die Differenz zwischen diesen 65 Prozent und dem Teilzeitgehalt aus.

Achtung
Das Nettogehalt vor der Geburt wird höchstens bis zu 2.770 € berücksichtigt.

Beispiel: Ein Mutter hatte vor der Geburt ihres Kindes ein Nettogehalt von 2.500 €. Sie hat demnach Anspruch auf monatlich 1.625 € Elterngeld. Da sie 1.200 € in Teilzeit verdient, beträgt das Partnerschaftsbonus monatlich 425 €. Der Vater des Kindes verdiente vor der Geburt 2.400 €. Er hat demnach Anspruch auf 1.560 €. Allerdings verdient er momentan 1.300 € in Teilzeit und hat daher nur einen Anspruch auf 160 € Partnerschaftsbonus. Insgesamt hat das Paar demnach eine Anspruch auf einen Partnerschaftsbonus von 585 €.

Auch Personen, die vor der Geburt ihres Kindes nicht berufstätig waren, können den Partnerschaftsbonus beantragen. Sie erhalten dann den Elterngeld-Mindestbetrag.

Wer hat Anspruch auf den Partnerschaftsbonus?

Um Anspruch auf den Partnerschaftsbonus zu haben, müssen vorab die allgemeinen Voraussetzungen für das Elterngeld erfüllt werden. Das Elterngeld können sowohl Mütter als auch Väter beanspruchen, die:

  • ihr Kind selbst betreuen und erziehen,
  • mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben,
  • in Deutschland leben,
  • gar nicht bzw. nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Auf Elterngeld haben nicht nur Eltern mit leiblichen Kindern Anspruch. Auch Eltern, die ein Kind adoptieren sowie Großeltern, die sich um ihre Enkelkinder kümmern, oder Personen, die sich um das leibliche Kind des Ehepartners kümmern, können Elterngeld beantragen.

Die Regelung über den Partnerschaftsbonus existiert erst seit kurzer Zeit. Demnach haben erst Eltern, deren Kind nach dem 01. September 2021 geboren wurde Anspruch auf diese Leistung. Zudem betrifft sie ausschließlich Eltern, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Die exakten Voraussetzungen lauten demnach wie folgt:

  • Das Kind muss nach dem 01. September 2021 geboren worden sein.
  • Beide Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus gleichzeitig.
  • Während des Bezugszeitraumes müssen beide Elternteile in Teilzeit arbeiten. Das heißt, dass sie mindestens 24 Stunden und höchstens 32 Stunden pro Woche beruflich aktiv sind.
Wichtig
Bei der Arbeitsstunden kommt es nicht darauf an, dass die Personen diese genau Stundenanzahl pro Woche arbeiten. Wichtig ist, dass der monatliche Durchschnitt zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche liegt. Sollte dieser Schnitt jedoch für einen Monat unter- bzw. überschritten werden, so muss dies der Elterngeldstelle gemeldet werden. Beide Elternteile müssen den Partnerschaftsbonus für diesen Monat dann zurückerstatten.

Haben getrennte Eltern Anspruch auf den Bonus?

Partnerschaftsbonus: Welche Hilfen für arbeitende Eltern?Der Partnerschaftsbonus kann auch von Eltern beantragt werden, die getrennt voneinander leben. Voraussetzung ist auch hier, dass beide Elternteile in Teilzeit arbeiten und zwar mindestens 24 Stunden und höchstens 32 Stunden. Zusätzliche gilt, dass das Kind mindestens einem Drittel der Zeit bei beiden Elternteilen lebt. Sollte dies nicht der Fall sein, so gilt der Elternteil, bei dem das Kind die meiste Zeit verbringt als Alleinerziehend.

Haben Alleinerziehende Eltern Anspruch auf den Bonus?

Auch Alleinerziehende haben Anspruch auf den Partnerschaftsbonus. Sie nutzen die Leistung in solch einem Fall alleine.

Um als Alleinerziehend zu gelten, müssen die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Alleinerziehende lebt alleine mit dem Kind und getrennt von dem anderen Elternteil. Auch das Kind lebt getrennt von dem anderen Elternteil, d.h. es ist weniger als ein Drittel der Zeit bei diesem Elternteil.
  • Der Alleinerziehende gilt auch steuerrechtlich als alleinerziehend. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Person Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat. Hierfür darf sie beispielsweise nicht mit einer anderen volljährigen Personen zusammenleben.
Weitere Informationen
Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie mehr über den Entlastungsbetrag und die Voraussetzungen, die hierfür erfüllt werden müssen.

Wie kann der Partnerschaftsbonus beantragt werden?

Der Partnerschaftsbonus wird wie die beiden anderen Varianten des Elterngeldes bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Der Antragsprozess ist demnach von der jeweiligen Stelle abhängig. In einigen Fällen ist es möglich den Antrag online zu stellen, in anderen muss er vor Ort eingereicht werden.

Welche Elternstelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.

Unabhängig von dem spezifischen Antragsprozess, muss in jedem Fall ein entsprechendes Antragsformular ausgefüllt werden. Zudem müssen eine Reihe von Nachweisen eingereicht werden. Hierzu gehören:

  • die Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung des Kindes,
  • den Nachweis über das bisherige Einkommen. Der konkret Nachweis ist hier von der jeweiligen Tätigkeit abhängig. Arbeitnehmer müssen beispielsweise eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung einreichen. Bei Selbstständigen ist der Steuerbescheid ausschlaggebend.
Wichtig
Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes eingereicht werden. Allerdings sollte nicht länger als 3 Monate nach der Geburt des Kindes gewartet werden. Denn das Elterngeld wird höchstens 3 Lebensmonate rückwirkend ausgezahlt.
Weitere häufig gestellte Fragen

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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