Familie

Geschwisterbonus: Wie viel Elterngeld gibt es für Geschwister?

13. Dezember 2022 von Clara - 6 Minuten Lesezeit

Geschwisterbonus: Wie viel Elterngeld gibt es für Geschwister?

Der Geschwisterbonus ist ein Elterngeld-Zuschlag, auf den frischgebackene Eltern unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben. Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen das sind, wie hoch der Zuschlag ist und wie er beantragt werden kann? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Wie hoch ist der Geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld der Familien um 10 Prozent. Somit ist der Bonus indirekt vom Gehalt des Antragstellers abhängig. Denn das Basiselterngeld beträgt 65 Prozent des Nettoeinkommens des Antragstellers vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld Plus liegen bei der Hälfte des Betrages des Basislelterngeldes.

Der Geschwisterbonus beträgt monatlich mindestens 75 € beim Basiselterngeld und somit mindestens 37,50 € beim Elterngeld Plus. Dieser Bonus verschiebt somit die Mindest- und Höchstgrenzen des Elterngeldes. Das Basiselterngeld kann mit dem Bonus mindestens 375 € und höchstens 1.980 € betragen (statt mindestens 300 € und höchstens 1.800 €) und das Elterngeld Plus mindestens 187,50 € und höchstens 990 € (statt mindestens 150 € und höchstens 900 €).

Beispiel: Ein Vater möchte in den ersten 12 Lebensmonaten seines Kindes Elterngeld beziehen. Sein Nettogehalt betrug bis dahin monatlich 2.000 €, so dass er Anspruch auf 1.300€ Basiselterngeld hat. Da das Elternpaar bereits ein Kind hat, das bei der Geburt des Geschwisterkindes 13 Monate alt ist, besteht der Anspruch auf den Geschwisterbonus. Der Vater bezieht demnach zusätzlich 10 Prozent des Elterngeldes und erhält somit monatlich 1.430 €.

Wichtig
Für Mehrlinge gibt es keinen Geschwisterbonus. Stattdessen gibt es einen sogenannten Mehrlingszuschlag. Für Zwillinge erhöht dieser das Basiselterngeld um 300 € und das Elterngeld Plus um 150 €. Bei Drillingen wird der Zuschlag verdoppelt, bei Vierlingen verdreifacht etc.

Wann bekommt man den Geschwisterbonus?

Den Geschwisterbonus bekommen Familien, die nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Elterngeld haben und in deren Haushalt zusätzlich mindestens ein weiteres Kind lebt. Damit der Anspruch besteht, muss zudem eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Es lebt mindestens ein weiteres Kind im Haushalt der Antragsteller, das noch keine 3 Jahre alt ist.
  • Es leben mindestens zwei weitere Kinder im Haushalt des Antragstellers, die noch keine 6 Jahre alt sind.
  • Es lebt mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung im Haushalt des Antragstellers, das noch keine 14 Jahre alt ist. Damit eine Behinderung anerkannt wird, muss das Kind einen Grad der Behinderung von mindestens 20 haben.
Wie lange erhält man den Geschwisterbonus?
Den Geschwisterbonus erhält man parallel zum Elterngeld so lange, wie die Voraussetzungen für den Bonus erfüllt werden. Konkret bedeutet das, dass man den Geschwisterbonus zum letzten Mal in dem Lebensmonat erhält, in dem das ältere Geschwisterkind die jeweilige Altersgrenze erreicht hat.

Geschwisterbonus: Wie viel Elterngeld gibt es für Geschwister?Damit der Anspruch auf den Geschwisterbonus besteht, muss der Antragsteller bereits Elterngeld beziehen. Elterngeld kann grundsätzlich von Eltern beantragt werden, die in den ersten Monaten nach der Geburt ihres Kindes weniger bzw. gar nicht arbeiten und aus diesem Grund weniger Einkommen beziehen. Zudem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Antragsteller betreut und erzieht das Kind selbst.
  • Der Antragsteller lebt mit dem Kind in einem Haushalt.
  • Der Antragsteller lebt in Deutschland.
  • Der Antragsteller arbeitet nicht mehr als 32 Stunden in der Woche.
Weitere Informationen
Elterngeld gibt es in verschiedenen Varianten. Die klassische Variante ist unter dem Namen Basiselterngeld bekannt. Für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten, lohnt sich oftmals das sogenannte Elterngeld Plus. Arbeiten beide Eltern in Teilzeit, so kann zudem der Partnerschaftsbonus beantragt werden. Mehr über die einzelnen Leistungen, erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.

Bekommt man den Geschwisterbonus für adoptierte Kinder?

Auch für adoptierte Kinder kann der Geschwisterbonus beantragt werden. Hier kommt es allerdings nicht auf das Alter des Kindes an, sondern auf den Tag der Adoption bzw. der Aufnahme des Kindes im Haushalt. Denn auch für Kinder, bei denen das Adoptionsverfahren noch läuft, kann der Geschwisterbonus beantragt werden.

Achtung
Obwohl es für den Geschwisterbonus bei Adoptivkinder grundsätzlich nicht auf das Alter ankommt, gibt es auch hier eine Altersgrenze. So kann der Bonus ausschließlich für Kinder unter 14 Jahren beantragt werden.

Bekommt man den Geschwisterbonus bei Hartz 4?

Eltern, die Hartz 4  bzw. Sozialgeld beziehen, können grundsätzlich das Elterngeld und somit auch den Geschwisterbonus beantragen. Allerdings werden diese Leistungen auf die Leistung des Jobcenters angerechnet, so dass Hartz 4-Empfänger durch den Geschwisterbonus nicht mehr Geld zur Verfügung haben.

Weitere Informationen
Wussten Sie, dass Hartz 4 und Sozialgeld ab dem 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt wird? Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie alles was Sie über diese neue Leistung wissen müssen.

Wie kann man den Geschwisterbonus beantragen?

Personen, die den Geschwisterbonus beantragen möchten, müssen dies parallel zum Elterngeld machen. Hierfür muss im entsprechenden Antrag der Teil zu weiteren im Haushalt lebenden Kindern ausgefüllt werden. Werden die Voraussetzungen für den Geschwisterbonus erfüllt, so erhält der Antragsteller die Leistung automatisch.

Personen, die den Geschwisterbonus beantragen müssen in den meisten Fällen ein Nachweis über das Kindergeld vorlegen. Der Antragsteller sollte dem Elterngeldantrag demnach eine Kopie des Kontoauszuges über das zuletzt erhaltene Kindergeld beilegen. Alternativ kann auch eine Kopie des letzten Kindergeldbescheides eingereicht werden.

Geschwisterbonus: Wie viel zusätzliches Elterngeld gibt es für Geschwister?Das Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Hierfür muss der Antrag bei der entsprechenden Stelle ausgefüllt und folgende Nachweise eingereicht werden:

  • die Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung des Kindes,
  • Nachweis über das bisherige Einkommen.

Unter welcher Form der Einkommensnachweis eingereicht werden muss, ist von der Anstellung des Antragstellers abhängig. Angestellte müssen beispielsweise die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung der vergangenen 12 Monate vorlegen. Für Selbstständige genügt in der Regel der letzte Steuerbescheid.

Welche Elterngeldstelle ist zuständig?
Für das Elterngeld und somit für den Geschwisterbonus sind die von der Landesregierung bestimmten Stellen zuständig. An welche Elterngeldstelle sich ein Antragsteller wenden muss, hängt demnach vom Bundesland ab, in dem der Antragsteller lebt. Auf der Webseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, finden Sie eine Liste der jeweiligen Ansprechpartner.

Da der Geschwisterbonus parallel zum Elterngeld beantragt wird, gelten hier dieselben Fristen. Der Geschwisterbonus wird demnach ausschließlich rückwirkend für die letzten drei Monate gezahlt. Wurde das Geschwisterkind beispielsweise am 15. Oktober 2022 geboren, so muss der Antrag spätestens am 15. Januar 2023 bei der Elterngeldstelle eingegangen sein. Andernfalls erhält der Antragsteller die Leistung nicht ab dem ersten Lebensmonat.

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Was ist der Geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus ist eine staatliche Leistung auf die frischgebackene Eltern Anspruch haben, wenn bereits ein oder mehrere Kinder im Haushalt leben. Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um insgesamt 10 Prozent und ist somit vom Einkommen des Antragstellers abhängig. 

Weitere Informationen
Sie möchten mehr darüber erfahren, auf welche weiteren Leistungen Sie als Eltern Anspruch haben? Dann lesen Sie unsere Artikel zu den Themen Baukindergeld und Mutter-Kind-Kur.
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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