Familie

Was ist die Erziehungsrente: Anspruch Höhe und Antrag

3. November 2022 von Clara - 5 Minuten Lesezeit

Was ist die Erziehungsrente: Anspruch Höhe und Antrag

Die Erziehungsrente ist eine finanzielle Leistung, die die Unterhaltszahlung beim Tod des Ex-Ehepartners ersetzen soll. Sie möchten mehr darüber erfahren, welche Familien Anspruch auf diese Rente haben, wie hoch der Anspruch ist und wie die Leistung beantragt werden kann? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Was ist die Erziehungsrente?

Die Erziehungsrente ist eine finanzielle Leistung der Deutschen Rentenversicherung, die sich an geschiedene Personen mit Kind richtet, deren Ex-Ehegatte verstorben ist. Diese Leistung soll die ausfallende Unterhaltszahlung weitestgehend ersetzen und die Erziehung des Kindes finanziell unterstützen.

Weitere Informationen
Personen, deren Ehepartner verstorben ist, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die sogenannte Witwen- bzw. Witwerrente. Auch wenn ein Elternteil bzw. beide Elternteile versterben, kann oftmals die sogenannte Waisenrente beantragt werden. Mehr über diese beiden Renten erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.

Personen, die Anspruch auf die Erziehungsrente haben, erhalten monatlich einen individuell berechneten Geldbetrag. Diesen erhalten sie so lange, bis die Voraussetzungen für die Leistung nicht mehr erfüllt werden.

Finden Sie kostenlos heraus auf welche Finanzhilfen Sie Anspruch haben.
Finanzhilfenrechner

Wer hat Anspruch auf die Erziehungsrente?

Was ist die Erziehungsrente: Anspruch Höhe und AntragAnspruch auf die Erziehungsrente haben grundsätzlich geschiedene Personen, die mindestens ein Kind haben und deren Ex-Ehegatte verstorben ist. Zusätzlich müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Ehe des Antragstellers muss nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden sein.
  • Der Antragsteller erzieht ein Kind, das noch keine 18 Jahre alt ist und für das auch der Verstorbene zuständig war. Dies betrifft demnach nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder bzw. Enkel und Geschwister. Hat das Kind eine Behinderung, so besteht der Leistungsanspruch unabhängig vom Alter des Kindes.
  • Der Antragsteller darf nach der Scheidung nicht wieder geheiratet haben bzw. darf keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sein.
Wichtig
Auch Personen, bei denen unter den gleichen Voraussetzungen eine eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde, haben Anspruch auf die Erziehungsrente.

Anders als bei der Witwen- und der Waisenrente, ist die Erziehungsrente nicht an das Rentenkonto des Verstorbenen geknüpft, sondern an das des Antragstellers. Konkret bedeutet das, dass der Antragsteller die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung erfüllen muss, um Anspruch auf die Erziehungsrente zu haben.

Erziehungsrente Anspruch
  • Der Antragsteller ist geschieden
  • Der Ex-Ehepartner des Antragstellers ist verstorben
  • Der Antragsteller erzieht mindestens ein gemeinsames Kind
  • Das gemeinsam Kind ist unter 18 Jahre alt bzw. hat eine Behinderung
  • Der Antragsteller hat nicht erneut geheiratet
  • Der Antragsteller erfüllt die Mindestversicherungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Wie hoch ist die Erziehungsrente?

    Die Erziehungsrente ist so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Diese Rente wird stets individuell berechnet und hängt von den folgenden Faktoren ab:

    • Erworbene Rentenansprüche: Wie lange hat der Antragsteller in die Rentenkasse eingezahlt?
    • Zurechnungszeit: Welche Zuschläge ergeben sich aus den Jahren, die den Antragsteller vom gesetzlichen Renteneintrittsalter trennen?
    • Rentenabschlag: Welche Abschläge ergeben sich aus den Jahren, die den Antragsteller vom gesetzlichen Renteneintrittsalter trennen?
    Wie hoch die Rentenansprüche bei Erwerbsminderung sind, kann aus der Renteninformation entnommen werden. Hierbei handelt es sich um ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung, das alle Versicherten ab 27 Jahren jährlich per Post erhalten.

    Antragsteller, die neben der Erziehungsrente weitere Einkünfte haben, müssen diese anrechnen lassen. Zu diesen Einkünften gehören:

    • Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit
    • Erwerbsersatzeinkommen wie z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Elterngeld
    • Zinseinkünfte aus Vermögen, Gewinne aus Verkäufen oder Mieteinnahmen
    • Betriebsrente oder Rente aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
    Die weiteren Einkünfte werden erst ab einem bestimmten Freibetrag angerechnet. Dieser Freibetrag liegt für Personen aus den alten Bundesländern bei monatlich 950,93 € und für Personen aus den neuen Bundesländern bei 937,73 €. Über dieser Freibetrag hinaus werden die weiteren Einkünfte zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

    Beispiel: Eine Frau aus Hamburg, deren Ex-Ehegatte verstorben ist, hat Anspruch auf die Erziehungsrente. Ihr monatliches Bruttoeinkommen beträgt 2.000 €. Nach Abzug des Freibetrags bleiben 1.049,07 € übrig. Hiervon werden 40 Prozent, das heißt 419,64 € auf die Rente angerechnet. Konkret bedeutet das, dass von der errechneten Erziehungsrente 419,64 € abgezogen werden und die Frau ausschließlich die Differenz erhält.

    Hat eine Person Anspruch auf mehr als eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, so wird ausschließlich die höhere Rente ausgezahlt. Hat eine Person beispielsweise grundsätzlich Anspruch auf die Erziehungsrente, bezieht jedoch bereits die allgemeine Altersrente, so wird überprüft welcher Rentenanspruch höher ist und nur diese höhere Rente ausgezahlt.

    Was ist die Erziehungsrente: Anspruch Höhe und AntragWie wird die Erziehungsrente beantragt?

    Die Erziehungsrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Das Antragsverfahren kann ganz einfach online über die Webseite der Deutschen Rentenversicherung abgewickelt werden. Hierfür muss der Antragsteller vorab folgende Informationen bzw. Nachweise vorliegen haben:

    Je nach persönlicher Situation können weitere Antragsformulare notwendig sein. Ist der Antragsteller beispielsweise erwerbstätig, so muss er eine Bescheinigung über das Bruttoarbeitsentgelt einreichen. Ist der Antragsteller schwerbehindert, so muss er eine Kopie des Schwerbehindertenausweises vorlegen können.

    Zusätzlich zu den allgemeinen Nachweisen, muss der Antragsteller folgende Nachweise explizit für die Erziehungsrente einreichen:

    • rechtskräftige Urteil über die Scheidung bzw. die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
    • Sterbeurkunde des Ex-Ehegatten
    • Geburtsurkunde des gemeinsamen Kindes
    • Familienbuch des Antragstellers
    Beratung bei der Beantragung der Erziehungsrente
    Personen, die allgemeine Fragen zu der Erziehungsrente bzw. zur Beantragung der Leistung haben, können sich an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Welche Beratungsstelle zuständig ist, hängt von der zuständigen Rentenkasse ab. Hier finden Sie eine Liste der Rentenversicherungsträger sowie die Kontaktdaten der jeweiligen Träger.
    Weitere häufig gestellte Fragen

    Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


    Stellen Sie Ihre Frage einem Experten

    Unser Algorithmus berechnet alle Ihre Hilfen.

    Meine Finanzhilfen kostenlos berechnen