Familie

Kindergeld: Wie unterstützt der deutsche Staat Familien?

30. September 2022 von Camille - 6 Minuten Lesezeit

Kindergeld: Wie unterstütz der deutsche Staat Familien?

Familiengründung ist eine teuere Angelegenheit. Aus diesem Grund unterstütz die Bundesrepublik Familien in Deutschland mit dem sogenannten Kindergeld. Bei Dein Hilfexperte erfahren Sie wer Anspruch auf diese staatliche Leistung hat, wie man sie beanspruchen kann und wie hoch das Kindergeld überhaupt ist.

Wie viel Kindergeld bekommt man?

Das Kindergeld wird pro Kind ausgezahlt. Die Höhe dieser Leistung ist demnach von der Anzahl der Kinder abhängig. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils monatlich 219 €. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld leicht an und liegt monatlich bei 225 €. Ab dem vierten Kind bekommt die Familie 250 €.

Kindergeld 2022
Anzahl Kinder Höhe Kindergeld
1. Kind 219 €
2. Kind 219 €
3. Kind 225 €
ab dem 4. Kind 250 €

Beispiel: Eine Familie hat 2 Kinder. Sie bekommen demnach monatlich 438 € Kindergeld. Bei der Geburt ihres dritten Kindes steigt dieser Betrag um 225 € auf 663€.

Das Kindergeld 2022 ist genauso hoch wie im Jahr 2021. Es wurde demnach für dieses Jahr nicht erhöht.

Wer hat Anspruch auf das Kindergeld?

Kindergeld richtet sich an Familien mit Kindern. Grundsätzlich kann diese staatliche Leistung für jedes Kind  direkt nach der Geburt bentragt werden. Allerdings müssen hierfür einige Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Ihr Kind ist noch nicht volljährig. In einigen Fällen kann das Kindergeld auch noch zur Vollendung des 25. Lebensjahres ausgezahlt werden. Dies gilt für Kinder, die sich noch in der Erstausbildung befinden, z.B: Studium.
  • Sie haben zum einen das Sorgerecht für das Kind und das Kind lebt in Ihrem Haushalt. Das Kindergeld kann demnach auch für z.B. Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder beantragt werden.
  • Ihr ständiger Wohnsitz muss entweder in Deutschland oder in einem der folgenden Länder sein: EU-Land, Norwegen, Liechtenstein, Island oder Schweiz.

Ausnahmefälle beim Kindergeld

Kindergeld

Sowohl deutsche Staatsbürger im Ausland als auch ausländische Staatsbürger in Deutschland haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Allerdings müssen die jeweiligen Familien gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Um das deutsche Kindergeld als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland beantragen zu können, müssen Sie:

  • entweder innerhalb des deutschen Hoheitsgebiets unbeschränkt steuerpflichtig sein. Das bedeutet, dass Sie Ihre gesamten Einkünfte in Deutschland versteuern.
  • oder innerhalb des deutschen Hoheitsgebiets beschränkt steuerpflichtig und zudem sozialversicherungspflichtig angestellt sein.

Als ausländischer Staatsangehöriger müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf die staatliche Leistung in Deutschland zu haben.

  • Sie verfügen über eine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.
  • Sie verfügen über die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder: Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei. Zudem sind Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig angestellt oder beziehen Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld in Deutschland.
  • Sie verfügen über eine Niederlassungs- oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen eine Beschäftigung in Deutschland ermöglicht.
  • Sie sind ein anerkannter Flüchtling und Asylberechtigter.

Wie wird das Kindergeld beantragt?

Werden die soeben aufgelisteten Voraussetzungen erfüllt, so kann das Kindergeld bereits direkt nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Hierfür müssen Sie eine Onlineantrag und die Anlage Kind mit einer Reihe von Fragen zu ihrem Kind und Ihrer persönlichen Situation ausfüllen.

Neben dem Antrag benötigen Sie zudem sowohl Ihre steuerliche Identifikationsnummer als auch die Ihres Kindes. Sie finden diese beispielsweise auf der Lohnsteuerbescheinigung. Bei Kindern über 18 Jahren benötigen Sie zusätzliche Belege, die Ihren fortbestehenden Anspruch auf die Leistung belegen. Sie müssen also nachweisen können, dass Ihr Kind sich noch in der Erstausbildung befindet.

Die einzureichenden Nachweise sind abhängig von der Art der Erstausbildung. Bei einem Studium wird beispielsweise eine Immatrikulationsbescheinigung akzeptiert. Bei eine Praktikum kann der Pratikumsvertrag eingereicht werden.

Kindergeldantrag für Menschen im oder aus dem Ausland

Sind Sie deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland oder ausländischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland und erfüllen die Voraussetzungen für das Kindergeld, so müssen Sie zusätzliche Nachweise einreichen. 

Parallel zu dem oben erwähnten Antrag müssen Sie die Anlage Ausland und folgende Dokumente übermitteln:

  • Eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes oder ein vergleichbares amtliches Dokument, dass die Existenz ihres Kindes belegt
  • Ein Arbeitgeberbescheinigung oder ein vergleichbarer Nachweis, der Ihre erwerbstätigzeit belegt.
Das Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse beantragt. Diese kümmert sich um die Bearbeitung des Antrages und die Auszahlung der staatlichen Leistung.

Wann und wie wird das Kindergeld ausgezahlt?

Grundsätzlich gilt, dass nur eine Person das Kindergeld für das Kind/ die Kinder beantragen kann. Das bedeutet, dass selbst wenn die Eltern getrennt voneinander leben und sich das Sorgerecht teilen, nur ein Elternteil Anspruch auf die Leistung hat.

Wichtig
Kindergeld kann nicht bar ausgezahlt werden und wird direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

Der Zeitpunkt der Auszahlung der Leistung ist abhändig von der Kindergeld-Endziffer. Personen mit der Endziffer 0 erhalten die Zahlung am Monatsbeginn. Personen mit der Endziffer 9 am Monatsende.

Kindergeld Auszahlung 2022
Kindergeld-Endziffer 0 5. Januar 4. Februar 3. März 5. April 4. Mai 3. Juni 5. Juli 4. August 5. September 6. Oktober 4. November 5. Dezember
Kindergeld-Endziffer 9 21. Januar 21. Februar 18. März 22. April 20. Mai 22. Juni 19. Juli 18. August 21. September 21. Oktober 17. November 16. Dezember
Weitere Informationen
Der sogenannte Kindergeldzuschlag wird zeitgleich mit dem Kindergeld ausgezahlt. Was der Kindergeldzuschlag ist und wer Anspruch darauf hat, können Sie bei Dein Hilfexpert nachlesen.

Welche Hilfen können neben dem Kindergeld beantragt werden?

Trotz des Kindergeldes kann es in einigen Fällen finanziell knapp werden. Hierfür gibt es eine Reihe von zusätzlichen Hilfen, die Familien untergewissen Vorausetzungen beantragen können. Beispiele hierfür sind der Kinderbonus und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Hilfe für Alleinerziehende

Kindergeld

Alleinerziehende sind oftmals besonderen finanziellen Herausforderungen ausgesetzt. Aus diesem Grund fördert sie der Staat unter gewissen Voraussetzungen in besonderer Weise.

Berufstätige Alleinerziehende können unter anderem Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbeitrag haben. Hierbei handelt es sich um einen Steuervorteil, der beispielsweise bei der nächsten Steuererklärung beansprucht werden kann.

Weitere Informationen
Mehr über den Entlastungbeitrag für Alleinerziehen lesen Sie bei Dein Hilfexpert. Hier erfahren Sie unter welchen Voraussetzungen und wie Sie diesen in Anspruch nehmen können.

Alleinerziehende, die zudem keine bzw. nur eine geringe Unterhaltszahlungen für ihrer Kind erhalten, können einen speziellen Unterhaltsvorschuss erhalten. Hierfür müssen Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden.

Eine ungeklärte Vaterschaft spielt bei dem Unterhaltsvorschuss keine Rolle.

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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