Gesundheit: Welcher Schutz bei Krankheit und Pflege?

21. Dezember 2022 von Camille - 8 Minuten Lesezeit

Gesundheit: Welcher Schutz bei Krankheit und Pflege?

Die Gesundheit ist eines der wichtigsten Güter für den Menschen. Aus diesem Grund verpflichtet sich Deutschland als Sozialstaat dazu, diese zu schützen. Sie möchten wissen, welche staatlichen und privaten Gesundheitsangebote es gibt und wie man sich bestmöglich absichern kann? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen rund um das Thema deutsches Gesundheitssystem für Sie zusammengetragen.

Krankenversicherung: Wie schützt das deutsche System bei Krankheit?

Eine Krankenversicherung ist eine Absicherung gegen die Kosten, die im Fall einer Erkrankung bzw. einer Verletzung anfallen können. Jeder in Deutschland lebende Mensch ist dazu verpflichtet, Mitglied einer Krankenversicherung zu sein. Hierbei gibt es grundsätzlich die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.

Achtung
Personen, die nicht krankenversichert sind, müssen mit Konsequenzen rechnen. Denn die Versicherungsbeiträge werden auch fällig, wenn die Person nicht Mitglied einer Versicherung ist. Konkret bedeutet das, dass die nicht gezahlten Beiträge später nachgezahlt werden müssen.

Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?

Gesundheit: Welcher Schutz bei Krankheit und Pflege? In Deutschland gibt es zwei Gesundheitssysteme, die parallel zueinander arbeiten: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. 90 Prozent der Menschen in Deutschland sind Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse, d.h. einem der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die restlichen 10 Prozent sind bei einem privaten Versicherungsunternehmen krankenversichert.

Die beiden Systeme unterscheiden sich in mehreren wichtigen Punkten voneinander:

  • Versicherungssystem: Bei der GKV gilt das sogenannte Solidarsystem, bei dem alle Anspruch auf die gleichen Leistungen haben. Bei der PKV wählen die Versicherten einen bestimmten Tarif und haben Anspruch auf die damit verbundenen Leistungen.
  • Beiträge: Bei der GKV gibt es eine gesetzlich festgelegten Beitragssatz, der aktuell bei 14,6 Prozent liegt. Dieser wird monatlich direkt vom Gehalt abgezogen. Bei der PKV setzt jedes Versicherungsunternehmen seine eigenen Tarife fest. Die Beitragshöhe wird am Alter und Gesundheitszustand des Antragstellers bemessen.
  • Abrechnung: Bei der GKV gilt das Sachleistungsprinzip. Die entstandenen Kosten werden demnach direkt bei der zuständigen Krankenkasse abgerechnet. Bei der PKV gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Versicherte zahlen demnach vorerst ihre Rechnungen aus eigener Tasche und bekommen die Kosten anschließend von der Versicherung erstattet.
  • Mitgliedschaft: Ein Großteil der Menschen sind in Deutschland versicherungspflichtig und müssen aus diesem Grund Mitglied bei der GKV sein. Nur Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich für die PKV entscheiden. Hierzu gehören Beamte, Selbstständige und Angestellte, die ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (jährlich 64.350 €, Stand 2022) haben.
Gesetzlich versicherte Personen, die mit den Leistungen ihrer Krankenversicherung nicht zufrieden sind, können sogenannte Zusatzversicherungen abschließen. Ein Beispiel hierfür ist die Krankenhauszusatzversicherung. Diese bietet ihren Versicherten eine Reihe von Extraleistungen im Falle eines Krankenhausaufenthaltes. Ein Beispiel hierfür ist die freie Krankenhauswahl und die Môglichkeit des Ein- bzw. Zweibettzimmers.

Krankengeld und Krankentagegeld: Was passiert, wenn man aufgrund von Krankheit nicht mehr arbeiten kann?

Arbeitnehmer, die in Deutschland aufgrund von Krankheit oder Verletzung krankgeschrieben sind, haben in den ersten sechs Wochen grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach Ablauf dieser Zeit ist der Arbeitgeber jedoch nicht mehr dazu verpflichtet, das Gehalt auszuzahlen. Hier kommt das Krankengeld bzw. das Krankentagegeld ins Spiel.

Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, können nach sechs Wochen Krankheit das sogenannte Krankengeld beantragen. Hierbei handelt es sich um einen Lohnausgleich, der bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden muss. Insgesamt beträgt dieser Ausgleich 70 Prozent des Bruttogehaltes bzw. 90 Prozent des Nettogehaltes, je nachdem welcher Betrag niedriger ist.

Weitere Informationen
Das Krankengeld wird höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ausgezahlt. Personen, die länger krank sind, müssen die sogenannte Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung beantragen.

Auch privat krankenversicherte Personen haben Anspruch auf einen Lohnausgleich. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Krankentagegeld. Die Höhe des Krankentagegeldes wird bei Versicherungsabschluss bestimmt und kann somit individuell bestimmt werden. Der Versicherte kann sich hier das Angebot von mehreren privaten Versicherungsunternehmen einholen und ist nicht dazu verpflichtet, bei seiner eigenen Krankenversicherung zu bleiben.

Auch gesetzlich versicherte Personen können eine Zusatzversicherung über Krankentagegeld abschließen. Auf diese Weise können sie im Krankheitsfall die Lücke zwischen Krankengeld und Gehalt schließen.

Pflegeversicherung: Wie schützt das deutsche System bei Pflege?

Die Pflegeversicherung schützt die Menschen in Deutschland vor dem Risiko der Pflegebedürftigkeit. Sie übernimmt also einen Teil der Kosten im Falle von Pflegebedürftigkeit. Wie bei der Krankenversicherung, gehört auch die Pflegeversicherung zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. Zudem wird auch hier zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflegeversicherung unterschieden.

Weitere Informationen
Die Pflegeversicherung übernimmt oftmals nicht alle entstehenden Kosten. Dies ist beispielsweise der Fall bei der vollstationären Pflege. Hier kann in bestimmten Bundesländern das Pflegewohngeld beantragt werden. Alternativ kann man sogar eine Pflegezusatzversicherung, z.B. Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung abschließen. Können die pflegebedürftige Person die Kosten trotz allem nicht tragen, so können sie beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen. Mehr dazu erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.

Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung?

Jede Krankenversicherung, ob privat oder gesetzlich, ist dazu verpflichtet ihren Kunden eine Pflegeversicherung anzubieten. Die Unterschiede zwischen den beiden Versicherungen sind ähnlich wie bei der Krankenversicherung:

  • Beiträge: Bei der GPV ist der Beitrag gesetzlich vorgegeben und beträgt aktuell 3,04 Prozent des Gehaltes. Für Versicherte mit Kindern verläuft sich dieser Prozentsatz sogar auf nur 3,05 Prozent des Gehaltes. Bei der PPV wird der Beitrag individuell berechnet und ist vom Alter und Gesundheitszustand der Person abhängig.
  • Abrechnung: Die GPV übernimmt die Kosten für die Leistungen direkt, während die PPV nach dem Prinzip der Pflegekostenerstattung handelt. Der Versicherte muss die Kosten demnach vorerst selber tragen und bekommt das Geld anschließend zurückerstattet.

Gesundheit: Welcher Schutz bei Krankheit und Pflege? Die Leistungen der beiden Pflegeversicherungen unterscheiden sich jedoch kaum. Zu den wichtigsten Leistung der Pflegeversicherung gehören:

  • Pflegegeld: Über diese Leistung der Pflegeversicherung verfügt der betroffene Pflegebedürftige frei. In den meisten Fällen wird sie als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergeleitet. Sie kann jedoch auch beispielsweise mit der Pflegesachleistung kombiniert werden.
  • Pflegesachleistung: Diese Leistung der Pflegeversicherung ist für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes gedacht. Dieser kann die Angehörigen bei der Pflege unterstützen und somit eine bessere Kombination von Pflege und Arbeit ermöglichen.
  • Verhinderungspflege: Diese Leistung der Pflegeversicherung kann eingesetzt werden, wenn der Pflegende aufgrund von Krankheit oder Urlaub seine pflegerischen Aufgaben nicht übernehmen kann. Der Anspruch besteht für sechs Wochen im Jahr.
  • Kurzzeitpflege: Auch Personen, die im Normalfall zu Hause gepflegt werden, können zeitweise eine intensivere Pflege benötigen. Für diesen Fall ist ein Budget für die sogenannte Kurzzeitpflege vorgesehen.

Damit ein Anspruch auf diese Leistungen besteht, muss in beiden Fällen nachweislich eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Als Nachweis gilt hier der sogenannte Pflegegrad. Dieser misst die Pflegebedürftigkeit einer Person. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad einer Person ist, desto höhere Leistungen kann sie in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen
Sie möchten mehr über die einzelnen Pflegegrade und den damit verbundenen Leistungen erfahren? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Personen, die sich pflegebedürftig fühlen, beantragen den Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse, also einen der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung oder dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen. Diese schicken einen Gutachter zur Überprüfung der Pflegebedürftigkeit zu der jeweiligen Person nach Hause.

Gutachter sind medizinisches Fachpersonal, die der pflegebedürftigen Person Fragen stellen und sie untersuchen. Bei der GPV wird ein Gutachter des MDK beauftragt. Für die PPV ist Medicproof zuständig.

Gesundheitsförderung: Welche Unterstützung gibt es bei der Verbesserung der Gesundheit?

Unter Gesundheitsförderung versteht man jegliche Maßnahmen, die zur Verbesserung der Gesundheit beitragen sollen. Hierzu gehören unter anderem die gesunde Ernährung, Bewegung und der Verzicht auf Suchtmittel.

Gesundheitsförderung sollte nicht mit Prävention verwechselt werden. Bei der Prävention geht es nämlich darum, Krankheiten rechtzeitig zu erkennen. Bei der Gesundheitsförderung soll verhindert werden, dass solche Krankheiten überhaupt entstehen.

Viele Krankenkassen bzw. Versicherungsunternehmen unterstützen ihre Kunden bei der Gesundheitsförderung. Welche Maßnahmen genau übernommen werden, hängt von der Versicherung ab. So übernehmen einige beispielsweise die Kosten für Ernährungskurse oder Trainings der Stressbewältigung. Andere sind vielleicht sogar bereit, eine sogenannte Gesundheitsreise zu zahlen.

Eine besondere Form der Gesundheitsförderung ist die betriebliche Gesundheitsförderung. Unternehmen können beispielsweise Sportkurse anbieten. Unterstützt werden sie dabei vom Staat. Pro Jahr kann der Arbeitgeber bis zu 600€ pro Arbeitgeber zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit steuerfrei leisten.

Wichtig
Damit ein Anspruch auf die staatliche Förderung besteht, müssen die angebotenen Kurse jedoch zertifiziert sein. Entweder Unternehmen wenden sich direkt an zertifizierte Anbieter, oder sie beantragen die Zertifizierung bei einer Krankenkasse.

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.

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