Arbeitslos – wie geht es jetzt weiter?

20. Dezember 2022 von Clara - 10 Minuten Lesezeit

Arbeitslos - wie geht es jetzt weiter?

Die Arbeitslosenquote in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Lag die Quote im Jahr 2005 noch bei 11,7 Prozent, so liegt sie Anfang des Jahres 2022 nur noch bei 5,3 Prozent. Dennoch sind somit rund 2,5 Millionen Menschen momentan in Deutschland arbeitslos. Als Sozialstaat hat sich der deutsche Staat dazu verpflichtet, diese arbeitslosen Menschen zu unterstützen. Welche Form diese Unterstützung annimmt und wie sie beansprucht werden kann, erfahren Sie hier.

An wen kann man sich als Arbeitsloser wenden?

Sei es weil das Unternehmen seine Mitarbeiter entlässt, weil nach dem Studium bzw. der Ausbildung noch keine Arbeitsstelle gefunden wurde oder weil man einfach einen Tapetenwechsel braucht – wer bald arbeitslos wird bzw. es bereits ist, sollte sich bei der Bundesagentur für Arbeit melden.

Die Bundesagentur für Arbeit, unter anderem auch bekannt unter den Namen Agentur für Arbeit und Arbeitsamt, ist eine öffentliche Behörde, die Leistungen auf dem Arbeitsmarkt erbringt. Ihr Aufgabenbereich reicht von der Arbeitsvermittlung bis zur Zahlung von Entgeltersatzleistungen.

Wie meldet man sich arbeitslos?

Personen, die bereits im Vorfeld wissen, dass sie bald arbeitslos sein werden, sollten sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden. Hierfür muss sich die Person online auf der Webseite der Agentur für Arbeit registrieren und das entsprechende Formular ausfüllen. Selbstverständlich ist es auch möglich diesen Vorgang per Telefon oder sogar vor Ort abzuwickeln. Das Onlineportal hat jedoch den Vorteil, dass der Arbeitssuchende direkt ein Profil erstellen und eine Beratungstermin beim Arbeitsamt vereinbaren kann. Er kann somit auf einem einfachen Weg die Unterstützung des Arbeitsamtes bei der Arbeitssuche in Anspruch nehmen.

Wenn die Person trotz ihrer Bemühungen keine Arbeitsstelle findet, muss sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Auch hier ist es wieder möglich den Vorgang online, per Telefon oder vor Ort abzuwickeln. Die Arbeitslosmeldung ist ein wichtiger Schritt, nicht nur um weiterhin vom Arbeitsamt bei der Arbeitssuche unterstützt zu werden, sondern auch um das Arbeitslosengeld beantragen zu können.

Wie wird man bei der Jobsuche unterstützt?

Das Arbeitsamt stellt arbeitslosen Menschen bei der Arbeitssuche verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Diese reichen von der persönlichen Beratung bis zum online Jobportal.

Das persönliche Beratungsgespräch

Während des persönlichen Beratungsgesprächs informiert und berät die Agentur für Arbeit den Arbeitssuchenden über seine Entwicklungsmöglichkeiten, die aktuellen Stellenangebote und den Bewerbungsprozess.

Wer einen solchen Termin in Anspruch nehmen möchte, sollte diesen gut vorbereiten. Dafür muss der Arbeitssuchende sich Gedanken über seinen Wunschjob sowie über seine Fähigkeiten und Kenntnisse machen. Zu dem ersten Gespräch sollten Dokumente wie der Lebenslauf und ein Musteranschreiben mitgebracht werden. Auch Arbeitszeugnisse und Nachweise über andere Qualifikationen sollte die Person dabei haben.

Selbstverständlich steht das Arbeitsamt dem Betroffenen auch nach dem ersten Beratungstermin weiterhin zur Verfügung. Bei offenen Fragen kann der Arbeitssuchende einfach einen neuen Beratungstermin vereinbaren.

Die Jobbörse

Die Jobbörse ist ein Onlineportal, auf dem die Agentur für Arbeit regelmäßig Stellenanzeigen veröffentlicht. Arbeitssuchende können sich auf diesem Portal schnell und einfach die passenden Stellenanzeigen raussuchen, in dem sie einige Angaben über ihren Wunschjob machen. Dazu gehören Angaben über die Arbeitszeiten, aber auch über das Berufsfeld. Die Jobbörse bietet Stellenanzeigen in fast allen erdenklichen Bereichen. Von der Landwirtschaft bis zum Gesundheitssektor ist alles vorhanden.

Nachdem alle Angaben gemacht wurden, sucht die Datenbank die passenden Stellen raus und der Nutzer kann aus einer Liste die Stellen aussuchen auf die er sich gerne bewerben möchte. Wer sich direkt über die Jobbörse auf eine Stelle bewerben möchte, muss ein Nutzerprofil erstellen. In vielen Fällen ist es jedoch auch möglich sich über die Internetseite des Arbeitgebers zu bewerben.

Wie wird man finanziell unterstützt?

Neben der Unterstützung bei der Arbeitssuche, kümmert sich das Arbeitsamt auch um die Zahlung von Entgeltersatzleistungen. Die wohl bekanntesten Entgeltersatzleistungen sind das Arbeitslosengeld I und das Arbeitslosengeld II.

Das Arbeitslosengeld I

Das Arbeitslosengeld I ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Um Anspruch auf diese Leistung zu haben, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • arbeitslos sein bzw. kurz vor der Arbeitslosigkeit stehen,
  • bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sein,
  • die Anwartschaft erfüllen, das heißt in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann ab dem Tag an dem er sich arbeitslos gemeldet hat, das Arbeitslosengeld beantragen. Dieser Antrag kann entweder online oder telefonisch in Papierform beantragt werden.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird individuell berechnet und ist von dem ehemaligen Gehalt des Arbeitslosen abhängig. Anhand einer festgelegten Rechnung wird das sogenannte Nettoentgelt pro Tag ermittelt, wovon der Arbeitslosengeldempfänger 60 Prozent erhält.

Wie lange eine Person diese Leistung erhält, ist abhängig von ihrem Alter und davon wie lange sie versicherungspflichtig war. Wer unter 50 Jahre alt ist und mindestens 24 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat ein Recht auf 12 Monate Arbeitslosengeld. Für Personen über 50 Jahre, steigt die Bezugsdauer schrittweise. Personen die 58 Jahre oder älter sind und mindestens 48 Monate versicherungspflichtig waren, dürfen das Arbeitslosengeld für 24 Monate beanspruchen.

Das Arbeitslosengeld II

Personen, die die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld I nicht erfüllen bzw. deren Anspruchsdauer abgelaufen ist, können einen Antrag auf Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, stellen. Selbstverständlich müssen auch hier gewisse Voraussetzungen erfüllt werden: Der Antragsteller muss erwerbs- und leistungsfähig sein. Hierfür muss er über 15 Jahre alt, aber noch nicht im Rentenalter sein, mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können und hilfsbedürftig sein. Unter hilfsbedürftig versteht das Jobcenter, dass die Person über kein Einkommen bzw. Vermögen verfügt, mit dem sie ihre Existenz sichern kann.

Der Antrag kann beim zuständigen Jobcenter eingereicht werden. Das Jobcenter ist eine lokale Einrichtung der Agentur für Arbeit, welche in Kooperation mit einem kommunalen Träger geführt wird. Diese kümmert sich um die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II.

Hilfebedürftige Personen, die mit einer Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, die Hartz-4 bekommt und selber keinen Anspruch auf die Leistung haben, erhalten Sozialgeld.

Sobald der Antrag genehmigt wurde hat der Arbeitslosengeld-II-Empfänger Anspruch auf einen sogenannten Regelbedarf. Dieser beträgt beispielsweise für eine volljährige Person 404€ und für ein Kind unter 6 Jahren 285€. Zudem übernimmt das Jobcenter angemessene Kosten für die Miete der Person.

Weitere Informationen
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Die Sozialhilfe

Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, die den Berechtigten ein menschenwürdiges Leben ermöglichen soll. Diese Leistung kann dann beantragt werden, wenn keine andere Leistungen wie beispielsweise das Arbeitslosengeld I bzw. II genehmigt wurden. Sozialhilfe gibt es unter verschiedenen Formen. Die zwei wichtigsten sind die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt.

Der Sozialhilfesatz, d.h. die höhe der Sozialhilfe ändern sich ständig und ist zum 1. Januar 2022 im Vergleich zum Vorjahr erneut etwas angestiegen.

Sozialhilfesatz seit dem 1. Januar 2022
Haushalt Betrag
Alleinstehend/ Alleinerziehend 449€
Paar je Partner/ Bedarfsgemeinschaft 404€
Volljähriger in Einrichtung 360€
Nicht-erwerbstätiger Erwachsener unter 25 im Haushalt der Eltern 360€
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 376€
Kinder von 6 bis 13 Jahren 311€
Kinder von 0 bis 5 Jahren 285€

Mit diesem Betrag werden die Kosten für den notwendigen Lebensunterhalt gedeckt. Hierzu zählt unter anderem die Ernährung, Kleidung und die Haushaltsenergie. Nicht dazu zählt die Kosten für die Unterkunft, welche zusätzlich beantragt werden müssen.

Wer kann einen Antrag auf Sozialhilfe stellen?

Der Anspruch auf Sozialhilfe ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. So haben andere soziale Leistungen wie beispielsweise das Arbeitslosengeld II Vorrang vor der Sozialhilfe. Das bedeutet, dass vorerst überprüft werden muss, ob der Anspruch auf Arbeitslosengeld II gilt, bevor ein Antrag auf Sozialhilfe eingereicht wird. Ausgeschlossen von der Sozialhilfe sind demnach erwerbs- und leistungsfähige Menschen zwischen 14 und 64 Jahren.

Zudem müssen die Antragsteller hilfebedürftig sein. Das bedeutet, dass sie kein bzw. kein ausreichendes Einkommen und kein Vermögen besitzen. Zum Vermögen zählen sowohl Ersparnisse wie auch Immobilien etc. Es wird zudem überprüft, ob es Verwandte ersten Grades gibt, die den Betroffenen unterstützen könnten.

Wie kann Sozialhilfe beansprucht werden?

Zuständig für den Antragsprozess ist das lokale Sozialhilfeamt. Je nach Amt kann hier der Antrag online oder vor Ort gestellt werden. Neben dem Ausfüllen eines Formulars, muss der Antragsteller eine Reihe von Nachweisen vorlegen. Hierzu gehören beispielsweise die Kontoauszüge, der Mietvertrag etc. Das Sozialamt überprüft den Anspruch auf Sozialhilfe und informiert den Antragsteller über das Ergebnis dieser Überprüfung. Wird der Antrag abgelehnt, so kann der Antragsteller Widerspruch einlegen.

Zusatzleistungen

Das Arbeitslosengeld I und II dient der Existenzsicherung arbeitsloser Menschen. Dennoch ist das Geld nicht immer ausreichend und muss daher oftmals aufgestockt werden. Hierfür gibt es eine Reihe von Zusatzleistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden können.

Zusatzleistungen für Arbeitslosengeld I

Da die Höhe des Arbeitslosengelds I von dem ehemaligen Gehalt des Antragstellers abhängig ist, kann es in einigen Fällen gering ausfallen. Ist die Person demnach trotz Arbeitslosengeld I hilfebedürftig, so kann sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Hierfür muss sich der Antragsteller an das zuständige Jobcenter wenden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung von Wohngeld. Ausschlaggebend hierfür ist, dass der Antragsteller die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Wird diese Voraussetzung erfüllt, so erhält der Antragsteller Wohngeld, dessen Höhe von den folgenden drei Aspekten abhängig ist:

  • Anzahl der Personen im Haushalt
  • Höhe der zu zahlenden Miete für Mieter bzw. Lasten für Eigentümer
  • Monatliches Einkommen, der in dem Haushalt lebenden Personen

Hat der Arbeitslosengeld-II-Empfänger zudem Kinder, so kann er den sogenannten Kinderzuschlag beantragen. Dieser Zuschlag kann bis zu 209€ hoch sein und wird in der Regel für eine Laufzeit von 6 Monaten bewilligt. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden:

  • Die Kinder des Antragstellers, sind unter 25 Jahre alt, sind ledig und Teil des Haushaltes.
  • Der Antragsteller erhält das Kindergeld bzw. eine vergleichbare Leistung.
  • Das Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900€ bzw. 600€ für Alleinerziehende.
  • Das Geld für den Unterhalt wäre mit dem Kinderzuschlag und evtl. mit dem Wohngeld ausreichend.

Zusatzleistungen für Arbeitslosengeld II

Die Zusatzleistungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger unterscheiden sich meist von denen für die Arbeitslosengeld-I-Empfänger. Beispielsweise können Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, meist kein Wohngeld beantragen, da die Unterhaltskosten bereits in der Leistung eingerechnet wurden.

Ist das Arbeitslosengeld II jedoch nicht ausreichend, so kann die Personen eine Antrag auf Mehrbedarf stellen. Dieser wird genehmigt, wenn die Person sich in einer besonderen Situation befindet. Beispiele hierfür Alleinerziehende, schwangere Frauen oder Personen mit Behinderungen.

Zudem gibt es einen sogenannten Einmalbedarf, der Personen vorbehalten ist, die sich einmalig in einer besonderen Situation befinden. Hierzu zählt die Erstausstattung für ein neugeborenes Kind oder der Einzug in eine neue Wohnung beispielsweise nach einer Scheidung.

Auch für die Kinder von Arbeitslosen-II-Empfänger kann mehr Geld beantragt werden. Mit der Leistung für Kinder sollen Kinder dabei unterstützt werden sich persönlich zu entfalten und am sozialen Leben teilzunehmen. Hierfür werden Kosten für beispielsweise den Nachhilfeunterricht und die Klassenfahrten übernommen.

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.

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