Behinderung

Persönliches Budget: Auf welche Leistungen besteht Anspruch?

28. September 2022 von Camille - 6 Minuten Lesezeit

Persönliches Budget: Auf welche Leistungen besteht Anspruch?

Der Begriff persönliches Budget bezeichnet Geldleistungen, auf die Menschen mit Behinderung Anspruch haben. Sie möchten wissen, wer genau dieses Budget beantragen und wofür es eingesetzt werden kann? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Was ist persönliches Budget?

Persönliches Budget ist eine Geldleistung bzw. ein Gutschein, die/den Menschen mit Behinderung für Hilfeleistungen einsetzen können. Diese Hilfeleistungen sollen Betroffene bei der Bewältigung des Alltags und bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen. So kann persönliches Budget für eine Vielzahl von Bereichen beantragt werden:

  • Wohnen: Möchte die Person in einer eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft leben und benötigt hierfür Assistenz?
  • Haushalt: Benötigt die Person Hilfe im Haushalt, z.B. beim Kochen, Einkaufen oder Putzen?
  • Pflege: Wird einen Fachkraft für die Pflege benötigt?
  • Erziehung: Wird ein Assistent für die Pflege und Erziehung der Kinder benötigt?
  • Behördengänge: Wird ein Assistent für den Gang zur Behörde z.B. zum Rathaus benötigt?
  • Arztbesuch: Wird ein Assistent für die Fahrt zum Arzt und während des Arztbesuches benötigt?
  • Arbeit bzw. Ausbildung: Wird Unterstützung für den Weg zur Arbeit bzw. zur Ausbildungsstätte gebraucht? Möchte die Person vor Ort unterstützt werden?
  • Freizeit: Wird Hilfe bei der Freizeitgestaltung bzw. bei der Ausführung der Freizeitgestaltungen benötigt?
  • Fahrdienst: Wird ein Fahrdienst für den Weg zu Veranstaltungen, Ausflügen etc. benötigt?
Wichtig
Lange Zeit wurde persönliches Budget in Form von Dienst- und Sachleistungen ausgezahlt. Betroffene hatten demnach kein Mitentscheidungsrecht. Seit der Neuregelung von 2001 wird persönliches Budget als Geldleistung ausgezahlt, so dass Betroffene zum Kunden bzw. Arbeitgeber werden und frei entscheiden können, wie die Dienst- und Sachleistungen gestaltet werden.

Persönliches Budget: Auf welche Leistungen besteht Anspruch?Personen, die persönliches Budget beantragen, können es auf verschiedene Weisen nutzen:

  • Arbeitgebermodell: Die Person tritt als Arbeitgeber für die Helfer auf, deren Unterstützung sie in Anspruch nimmt.
  • Einkaufs-/ Dienstleistungsmodell: Die Person kauft die Hilfsmittel ein, die sie im Alltag benötigt.
  • Abtretungsmodell: Die Person tritt ihren Anspruch auf das Budget an eine andere Person ab. Diese andere Person verwaltet das Geld für die eigentlich betroffene Person.

Persönliches Budget: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Persönliches Budget kann von jeglichen Personen mit einer Behinderung beantragt werden. Dies gilt unabhängig von der Schwere der Behinderung. So können beispielsweise auch Personen das Budget beantragen, die von einer Behinderung bedroht sind.

Auch Menschen mit einer Behinderung, die persönliches Budget nicht alleine verwalten können, haben Anspruch darauf. So kann es beispielsweise von Eltern für ihre Kinder beantragt werden.

Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit einer Behinderung einen Rechtsanspruch auf persönliches Budget. Das bedeutet, dass jegliche leistungsberechtigte Personen, d.h. Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, einen Anspruch auf persönliches Budget haben. Leistungsberechtigte Personen sind jedoch nicht verpflichtet, das Budget zu beantragen.

Weitere Informationen
Sie möchten mehr darüber erfahren, auf welche Hilfen Sie als Person mit Behinderung Anspruch haben? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Thema Familienentlastender Dienst und Eingliederungshilfe.

In einigen Fällen kann das Einkommen und Vermögen des Antragstellers einen Einfluss auf das persönliche Budget haben. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um steuerfinanzierte Leistungen handelt. Hierauf haben ausschließlich Personen Anspruch, deren Einkommen und Vermögen innerhalb der Einkommens- und Vermögensgrenze der Sozialhilfe liegen. Bei versicherungsfinanzierten Leistungen spielt das Einkommen und Vermögen keine Rolle.

Wie kann man persönliches Budget beantragen?

Leistungsberechtigte Personen können das persönliche Budget für die Bereiche beantragen, für die sie Hilfe benötigen. Wo das Budget beantragt werden muss, hängt vom jeweiligen Bereich ab. So kommen z.B. folgende Kostenträger für die Beantragung in Frage:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherun
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Versorgungsamt
  • Jugendamt
  • Sozialamt
  • Agentur für Arbeit
Persönliches Budget Beratung: Wer hilft weiter?
Personen, die einen Antrag auf persönliches Budget stellen möchten, aber nicht wissen, wo sie diesen Antrag stellen sollen, können sich an eine Beratungsstelle wenden. Beispiele für solche Beratungsstellen sind die EUTB und der Selbstbestimmt Leben e.V.

Persönliches Budget: Auf welche Leistungen besteht Anspruch?Das Antragsverfahren auf persönliches Budget ist vom Kostenträger abhängig. Dennoch läuft das Verfahren in der Regel wie folgt ab:

  • Beratungsgespräch: Hier bespricht der Antragsteller mit dem Kostenträger oder einer unabhängigen Beratungsstelle seinen Bedarf und welche Leistungen in Anspruch genommen werden sollen.
  • Antrag: Der Antragsteller reicht den Antrag und die entsprechenden Nachweise, z.B. Schwerbehindertenausweis oder ärztlicher Befund bei dem Kostenträger ein.
  • Zuständigkeitsklärung: Der Kostenträger prüft, ob er für die Erbringung der Leistung zuständig ist, oder ob stattdessen ein anderer Kostenträger verantwortlich ist.
  • Bedarfsfeststellung und -ermittlung: Der Kostenträger prüft den Antrag und beauftragt ggf. einen Gutachter, der die Leistungsberechtigung bestätigt.
  • Schriftliche Zielvereinbarung: Diese findet zwischen dem Antragsteller und dem Kostenträger statt und beinhaltet die genehmigten Leistungen, die Höhe des genehmigten Budgets, die Förderungsziele, die Liste der einzureichenden Belege und Informationen über die Qualitätssicherung der Leistungen.
  • Bescheid: Dieser wird vom Kostenträger erlassen und muss vom Antragsteller akzeptiert werden.
Wichtig
Gibt es nur einen verantwortlichen Kostenträger, so spricht man vom persönlichen Budget. Sind jedoch mehrere Kostenträger für einen Antrag verantwortlich, so nennt man das Budget ein trägerübergreifendes persönliches Budget. Hier trägt einer der Kostenträger die Hauptverantwortung und koordiniert die Leistungen für alle Träger.

Persönliches Budget berechnen: Wie hoch ist der Leistungsanspruch?

Wie viel persönliches Budget ein Leistungsberechtigter erhält, ist von den Leistungen abhängig, die er beantragt hat. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden im Durchschnitt Summen zwischen 200 € und 800 € ausgezahlt. Hierbei kann es sich sowohl um eine einmalige als auch um eine regelmäßige Zahlung handeln.

Antragsteller sind insgesamt 6 Monate an das persönliche Budget gebunden. Die Bedarfsermittlung wird in der Regel alle 2 Jahre vom entsprechenden Kostenträger wiederholt.

Wurde der Anspruch auf persönliches Budget von dem Kostenträger bestätigt, so erhält der Antragsteller das Budget auf sein Konto überwiesen. Je nach Leistung kann es sich hier um eine einmalige oder eine monatliche Überweisung handeln.

Beispiel: Eine Person mit Gehbehinderung stellt einen Antrag auf persönliches Budget, um einen Rollstuhl kaufen zu können. Er erhält eine einmalige Leistung. Eine sehbehinderte Person stellt einen Antrag auf Assistenz im Haushalt. Sie erhält ein monatliches Budget, um eine Haushaltshilfe einstellen zu können.

Weitere Informationen
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Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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