Altersvorsorge

Rentenkasse: Wer zahlt wieviel und wie lange?

13. September 2022 von Camille - 6 Minuten Lesezeit

Rentenkasse: Wer zahlt wieviel und wie lange?

Die Rentenkasse kümmert sich deutschlandweit um die Altersvorsorge von über 20 Millionen Menschen. Sie möchten wissen was die Rentenkasse genau macht, wer in sie einzahlt und wer von ihren Leistungen profitiert? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Ab wann zahlt man in die Rentenkasse ein?

Als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, ist die Rentenkasse Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Das bedeutet, dass versicherungspflichtige Arbeitnehmer grundsätzlich dazu verpflichtete sind in die Rentenkasse einzuzahlen.

Weitere Informationen
Sie interessieren sich für das Sozialversicherungssystem in Deutschland? Dann lesen Sie beispielsweise unseren Artikel über die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung.

Versicherungspflichtig beschäftigt sind grundsätzlich Personen, die ein dauerhaft monatliches Gehalt von über 450 € haben. Allerdings betrifft diese Regelung nicht alle Berufsgruppen. Beispielsweise sind Beamte und Selbstständige nicht versicherungspflichtig und müssen demnach nicht in die Rentenkasse einzahlen.

Selbstständige können sich aber beispielsweise auf Antrag pflichtversichern lassen. Sie zahlen dann regelmäßig in die Rentenkasse ein und profitieren somit auch vom Schutz der Rentenversicherung. Der Unterschied ist jedoch, dass Selbstständige den gesamten Pflichtbetrag tragen müssen, während pflichtversicherte Arbeitnehmer sich dem Betrag mit dem Arbeitgeber teilen.

Warum zahlen Beamte nicht in die Rentenkasse ein?
Beamte sind von der Versicherungspflicht ausgeschlossen und zahlen somit nicht in die Rentenkasse ein. Der Grund dafür ist, dass Beamte ihr eigenes Rentensystem haben. Sie haben einen Vertrag mit dem Staat, verkaufen ihm ihre Lebensarbeitszeit und erhalten im Rückzug unter anderem eine festgelegte Altersvorsorge.

Wie lange muss man in die Rentenkasse einzahlen?

Damit eine Person Anspruch auf die Leistungen der Rentenkasse hat, muss sie die sogenannte Wartezeit erfüllen. Das bedeutet, dass die Person für eine Mindestversicherungszeit in die Rentenkasse eingezahlt hat. Wie lang diese Wartezeit ist, hängt von der Rente ab, die die Person beantragen möchte. So kann die Wartezeit je nach Rentenart entweder 5 Jahre, 20 Jahre, 25 Jahre, 35 Jahre oder 45 Jahre betragen.

Möchte eine Person ihre Rente beantragen, so prüft die Rentenkasse vorerst, ob die Person die entsprechende Wartezeit erfüllt hat. Die Prüfung erfolgt hier in Monaten und nicht in Jahren.

Rentenkasse: Wer zahlt wieviel und wie lange?Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre. Diese Wartezeit ist Voraussetzung für

  • die Regelaltersrente,
  • die Erwerbsminderungsrente,
  • die Witwer- bzw. Witwenrente.

Die Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für die Altersrente für langjährig unter Tag arbeitende Bergleute und für Bergleute über 50 Jahren. Und die Wartezeit von 45 Jahren ist Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Die Wartezeit bestimmt welche rentenrechtlichen Zeiten von der Rentenkasse angerechnet werden können. Beispielsweise wird bei einer Wartezeit von 35 Jahren auch die sogenannte Anrechnungszeit berücksichtigt. Hierzu zählen Zeiten, in denen die Person beispielsweise krank, schwanger, arbeitslos oder in der Ausbildung war.

Wie viel zahlt man in die Rentenkasse?

Wie hoch der Betrag ist, den ein Arbeitnehmer monatlich in die Rentenkasse einzahlt, ist von dem jeweiligen Gehalt abhängig. Aktuell liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent. Von diesem Satz übernimmt allerdings der Arbeitgeber die Hälfte, so dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 9,3 Prozent zahlen.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet seit zwei Jahren in einem Unternehmen und verdient monatlich 2500 € brutto. Hiervon muss er monatlich 9,3 Prozent, also 232,50 € in die Rentenkassen einzahlen. Dieser Betrag wird dem Arbeitnehmer direkt vom Gehalt abgezogen. Zudem zahlt der Arbeitgeber nochmals den gleichen Betrag, so dass aus diesem Arbeitsverhältnis monatliche 465 € in die Rentenkasse fließen.

Beitragsbemessungsgrenze 2022
Arbeitnehmer sind nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig. Das bedeutet, dass sie über dieser Bemessungsgrenze keine Beiträge an die Rentenkasse zahlen müssen. Im Gegenzug erwerben sie auf diese Beträge keine Rentenansprüche. Für das Jahr 2022 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.750 € (in Ostdeutschland) und 7.050 € (in Westdeutschland).

Rentenkasse: Wer zahlt wieviel und wie lange?Was wird aus der Rentenkasse alles bezahlt?

Die Leistungen der Rentenkasse sind vielfältig. So ist die Deutsche Rentenversicherung nicht nur für die Altersrente zuständig, sondern auch für andere Rentenarten, wie beispielsweise die Witwer- bzw. Witwenrente und die Erwerbsminderungsrente.

Was ist die Altersrente?

Die Rentenkasse unterscheidet zwischen verschiedenen Arten der Altersrente. Auf die reguläre Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, haben so gut wie alle Personen Anspruch, die gearbeitet bzw. Kinder großgezogen haben. Voraussetzung hierfür sind, dass der Antragsteller mindestens 5 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat und die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht hat.

Weitere Informationen
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Zudem gibt es die Altersrente für langjährige und für besonders langjährige Versicherte. Hier gibt es Unterschiede hinsichtlich den Voraussetzungen. Beispielsweise muss der Antragsteller für die langjährige Altersrente mindestens 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Bei der besonders langjährigen Rente sind es 45 Jahre.

Die langjährige Altersrente kann unter gewissen Voraussetzungen auch beantragt werden, wenn die 35 versicherungspflichtigen Jahre nicht erfüllt worden sind. In solch einem Fall erhält der Antragsteller seine Rente mit Abschlägen. Dies ist bei der besonders langjährigen Altersrente nicht möglich.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Rentenkasse zahlt die Erwerbsminderungsrente an Personen, die noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht haben, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Sind die Personen noch fähig einige Stunden in der Woche zu arbeiten, so erhalten sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Diese ergänzt dann das Einkommen, das die Person noch bezieht.

Bevor die Erwerbsminderungsrente genehmigt wird, prüft die Rentenkasse, ob es keine Möglichkeit gibt, damit die Person erneut arbeitet. Hierfür wird den Antragstellern beispielsweise eine medizinische Rehabilitation angeboten.

Was ist die Rente für Hinterbliebene?

Die Hinterbliebenenrente oder auch Witwen- bzw. Witwerrente genannt, ist eine Rente, die die Rentenkasse an Personen ausgezahlt, deren Ehepartner verstorben ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehe mindestens ein Jahr Bestand hatte und die betroffene Person nicht erneut geheiratet hat.

Es wird zwischen der kleinen und der großen Hinterbliebenenrente unterschieden. Die kleine Witwenrente wird höchstens zwei Jahre ausgezahlt und beträgt nur 25 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen. Die große Witwenrente wird bis ans Lebensende des Hinterbliebenen ausgezahlt und beträgt 50 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen.
Weitere häufig gestellte Fragen

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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