Altersvorsorge

Altersrente beantragen: Rentenformen und Voraussetzungen

15. November 2022 von Clara - 7 Minuten Lesezeit

Altersrente beantragen: Rentenformen und Voraussetzungen Anspruch auf die Altersrente hat in Deutschland grundsätzlich jeder, der die Wartezeit erfüllt und das Regelrentenalter erreicht hat. Sie möchten wissen, ab wann man die Wartezeit erfüllt und wie hoch das Regelrentenalter für die Altersvorsorge ist? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Ab wann kann man die Altersrente beantragen?

Die Altersrente kann so gut wie von jeder Person beantragt werden, die gearbeitet oder Kinder erzogen hat. Denn grundsätzlich müssen ausschließlich die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Antragsteller muss die Wartezeit, auch Mindestversicherungszeit genannt, erfüllt haben.
  • Der Antragsteller muss das Regelrentenalter erreicht haben.

Wie hoch die Wartezeit bzw. das Regelrentenalter ist, hängt von der Form der Altersrente ab, die der Antragsteller beziehen möchte. So unterscheidet man u.a. zwischen den folgenden Formen der Altersrente:

  • die Regelaltersrente
  • die Altersrente für langjährig Versicherte
  • die Altersrente für besonders langjährige Versicherte
  • die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Weitere Informationen
Ausgezahlt wird die Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung. Zuständig für die Anliegen der Versicherten sind die 16 Rentenversicherungsträger, die sogenannten Rentenkassen. Mehr über diese Kassen und deren Arbeit, erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.

Ab wann kann man die Regelaltersrente beantragen?

Altersrente beantragen: Rentenformen und VoraussetzungenDie Regelaltersrente kann von Personen beantragt werden, die die Wartezeit von 5 Jahren erfüllen. Grundsätzlich bedeutet das, dass diese Personen mindestens fünf Jahre bei der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein müssen. Bei diesen Versicherungsjahren werden die folgenden Situationen berücksichtigt:

  • Versicherungsbeiträge aus einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit
  • Beiträge aus einem Minijob, die gemeinsam mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden
  • Freiwillig gezahlte Beiträge
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre des Kindes
  • Zeiten der häuslichen Pflege
  • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung
  • Zeiten aus dem Rentensplitting unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern
  • Ersatzzeiten, z.B. politische Verfolgung in der DDR
Sie sind unsicher, ob Sie die Wartezeit erfüllen? Diese Information erhalten Sie in Ihrer Rentenauskunft. Hierbei handelt es sich um ein Schreiben, das Personen ab 55 Jahren jährlich von der Deutschen Rentenversicherung erhalten.

Um die Regelaltersrenten beantragen zu können, muss neben der Wartezeit auch das Regelrentenalter erreicht worden sein. Bis zum Jahr 2012 lag das Regelrentenalter bei 65 Jahren. Seither wird es stufenweise auf 67 Jahre angehoben.

Renteneintrittsalter für Regelaltersrente
Geburtsjahr Renteneintrittsalter
Vor 1947 65 Jahre
1947 65 Jahre und 1 Monat
+ 1 Jahr + 1 Monat
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre und 2 Monate
+ 1 Jahr + 2 Monate
Ab 1964 67 Jahre
Achtung
Die Regelaltersrente kann nicht vorzeitig beantragt werden, auch nicht mit Abzügen. Das bedeutet, dass die Wartezeit von 5 Jahren und das entsprechende Rentenalter ausnahmslos erfüllt bzw. erreicht werden muss.

Ab wann kann man die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen?

Um die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen zu können, muss eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt werden. Neben Beitragszahlung aus einer Beschäftigung bzw. einer selbstständigen Tätigkeit, werden folgende Situationen zur Wartezeit gezählt:

  • Beiträge aus einem Minijob, die gemeinsam mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden
  • Freiwillig gezahlte Beiträge
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre des Kindes
  • Zeiten der häuslichen Pflege
  • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung
  • Zeiten aus dem Rentensplitting unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern
  • Ersatzzeiten, z.B. politische Verfolgung in der DDR
  • Anrechnungszeiten, d.h. Zeiten, in denen die Person aus persönlichen Gründen keine Versicherungsbeiträge zahlen konnte, z.B. Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Ausbildung
  • Berücksichtigungszeiten, z.B. Erziehung einer Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist
Die zur Wartezeit zählenden Situationen sind bei der Altersrente für langjährige Versicherte die gleichen als bei der Regelaltersrente. Ausschließlich die Anrechnungszeit und die Berücksichtigungszeit unterscheiden kommen bei der Wartezeit für die Altersrente der langjährig Versicherten dazu.

Auch bei der Altersrente für langjährig Versicherte muss zur Beantragung eine bestimmte Altersgrenze erreicht worde sein. Hier gelten die gleichen Regeln wie für die Regelaltersrente (siehe Tabelle oben):

  • Personen, die zwischen 1949 und 1963 geboren wurden, können vor 67 Jahren in Rente gehen.
  • Personen, die 1964 oder später geboren wurden, können erst mit 67 Jahren in Rente gehen.

Der Unterschied zur Regelaltersrente ist, dass Personen, die Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte haben, auch ab 63 Jahren in Rente gehen können. Allerdings müssen sie in solch einem Fall Abschläge in Kauf nehmen. Das bedeutet, dass ihre Rente um einen bestimmten Prozentanteil gekürzt wird. Dieser Prozentanteil liegt bei 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Person vorzeitig in Rente geht, höchstens aber bei 14,4 Prozent.

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Ab wann kann man die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen?

Altersrente beantragen: Rentenformen und VoraussetzungenAnspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte haben Personen, die die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Die zur Wartezeit zählenden Situationen sind die folgenden:

  • Versicherungsbeiträge aus einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit
  • Beiträge aus einem Minijob, die gemeinsam mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden
  • Freiwillig gezahlte Beiträge, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind
  • Berücksichtigungszeiten für die Erziehung einer Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist
  • Zeiten der häuslichen Pflege
  • Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht
  • Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen
  • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung
  • Ersatzzeiten, z.B. politische Verfolgung in der DDR
Achtung
Einige Situationen, die bei der Wartezeit der Regelaltersrente bzw. der Altersrente für langjährig Versicherte berücksichtigt werden, werden nicht zur Wartezeit der Altersrente für besonders langjährige Versicherte gezählt. Ein Beispiel hierfür sind Zeiten aus dem Rentensplitting unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird auch oftmals Rente ab 63 genannt. Grund dafür ist, dass diese Rente lange Zeit von Personen ab 63 Jahren ohne Abschläge beantragt werden konnte. Diese Regelung gilt allerdings nur noch für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Für Personen, die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Wichtig
Wie auch bereits die Regelaltersrente, kann auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht vorzeitig beantragt werden – auch nicht mit Abschlägen.

Wie kann man die Altersrente beantragen?

Personen, die die Voraussetzung für die Altersrente erfüllen, erhalten die Versicherungsleistung nicht automatisch. Stattdessen müssen Sie einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Dies kann ganz einfach online auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung erledigt werden. Hierfür benötigen Antragsteller die folgenden Dokumente:

  • Personendokument, z.B. Personalausweis, Reisepass
  • Internationale Kontonummer IBAN und internationale Bankleitzahl BIC
  • Rentenversicherungsnummer
  • Steueridentifikationsnummer
  • Informationen über die Kranken- und Pflegeversicherung (Anschrift und Versicherungsnummer)

Je nach persönlicher Situation des Antragstellers können weitere Dokumente notwendig sein. Beispielsweise kann die Rentenversicherung ggf. eine Kopie des Schwerbehindertenausweises verlangen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Rentenantrags bei der Altersrente?
Die Bearbeitung des Rentenantrags dauert bei der Altersrente durchschnittlich 3 Monate. Aus diesem Grund empfiehlt die Rentenversicherung den Antrag mindestens 3 Monate vor Beginn der Rente zu stellen. Viel später sollte der Antrag nicht gestellt werden, denn die Altersrente wird ausschließlich 3 Monate rückwirkend ausgezahlt.

Nachdem der Antrag auf Altersrente bei der Rentenversicherung bzw. dem zuständigen Träger eingegangen ist, prüft dieser den Antrag. Sollten Nachweise fehlen, so meldet sich der Träger bei dem Antragsteller. Nach Abschluss der Prüfung erhält der Antragsteller einen sogenannten Rentenbescheid mit allen wichtigen Informationen bzgl. der entsprechenden Altersrente. Der Antragsteller hat insgesamt einen Monat Zeit, um diesen zu überprüfen und ggf. Widerspruch einzulegen.

Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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