Elternunterhalt ist der Unterhalt, den die Kinder ihren Eltern unter gewissen Umständen als Teil der Altersvorsorge schuldig sind. Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und wie hoch die Unterhaltszahlung ist? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Wann muss Elternunterhalt gezahlt werden?
Elternunterhalt ist eine Form der Unterhaltszahlung, die Kinder ihren Eltern unter bestimmten Umständen schuldig sind. Grundsätzlich gilt, dass die Zahlung eingefordert wird, wenn pflegebedürftige Eltern die Kosten für ihre Pflege nicht selbständig begleichen können. Bevor Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen müssen, gibt es jedoch eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:
- Hilfebedürftigkeit der Eltern: Die Eltern dürfen kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen haben, um die Pflegekosten selber zu zahlen.
- Bruttojahreseinkommen über 100.000 €: Kinder müssen nur dann Elternunterhalt zahlen, wenn sie die Einkommensgrenze überschreiten.
Wann haben Eltern Anspruch auf Elternunterhalt?
Bevor Eltern Elternunterhalt beanspruchen können, müssen sie ihr eigenes Einkommen und Vermögen in die eigene Pflege investieren. Dies betrifft sämtliche Einkünfte aus gesetzlichen und privaten Rente sowie Vermögen wie beispielsweise Immobilienvermögen. Besitzen die Eltern also ein Haus oder eine Eigentumswohnung, so müssen sie diese ggf. Verkaufen, um die Pflegekosten zu begleichen.
Zusätzlich zum eigenen Einkommen bzw. Vermögen haben pflegebedürftige Personen oftmals Anspruch auf die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung. Auch diese Leistungen müssen für die Begleichung der Pflegekosten eingesetzt werden. Hierzu gehört beispielsweise die vollstationäre Pflege, die je nach Pflegegrad zwischen 770 € und 2.005€ liegen kann.
Erst wenn all diese Geldquellen ausgeschöpft wurden und die Pflegekosten dennoch nicht gedeckt werden können, wird überprüft, ob ein Anspruch auf Elternunterhalt von Seiten der Kinder besteht.
Wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?
Auch wenn die Eltern hilfsbedürftig sind und die Kosten für die eigene Pflege nicht begleichen können, können die Kinder nur dann zum Elternunterhalt verpflichtet werden, wenn sie eine bestimmte Gehaltsgrenze überschreiten. Diese Gehaltsgrenze liegt bei 100.000 € und bezieht sich auf das gesamte Jahresbruttoeinkommen.
Wie viel Elternunterhalt müssen Kinder zahlen?
Kinder, deren Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt, können aufgefordert werden, Elternunterhalt zu zahlen. Bevor jedoch entschieden wird, wie viel Elternunterhalt sie zahlen müssen, wird das relevante Einkommen ermittelt. Im ersten Schritt wird hierfür das durchschnittliche Nettoeinkommen berechnet:
- Bei Arbeitnehmern wird der Durchschnitt aus den zwölf vergangenen Nettoeinkommen ermittelt.
- Bei Selbstständigen wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der vergangenen drei bis fünf Jahre ermittelt.
Von dem durchschnittlichen Nettoeinkommen werden anschließend eine Reihe von Kosten abgezogen. Hierzu gehören:
- Berufsbedingte Aufwendungen, z.B. Fahrtkosten
- Aufwendungen für regelmäßige Besuche der Eltern
- Kosten der Krankenvorsorge und krankheitsbedingte Aufwendungen
- Darlehensverbindlichkeiten, z.B. Zinszahlung einer Baufinanzierung für Wohneigentum
- Private Altersvorsorge in Höhe von bis zu 5 Prozent des Bruttoeinkommens
Zusätzlich wird bei der Berechnung des Jahresbruttoeinkommens die Unterhaltspflicht, die die betroffene Person gegenüber einem Ehegatten bzw. den eigenen Kindern hat, berücksichtigt. Solche Verpflichtungen haben nämlich Vorrang gegenüber dem Elternunterhalt.
Von dem sogenannten bereinigten Nettoeinkommen, müssen unterhaltspflichtige Kinder die Hälfte für die Pflege ihrer Eltern abtreten.
Beispiel: Eine verheiratete Frau verdient monatlich 12.000 € brutto, was 7.500 € netto ergibt. Nach Bereinigung des Einkommens bleiben 6.500€ übrig. Hiervon wird der Selbstbehalt von 3.600 € abgezogen, sodass 2.900 € relevantes Einkommen übrig bleiben. Da der Anspruch auf Elternunterhalt die Hälfte hiervon betrifft, ergibt dies eine Unterhaltszahlung von 1.450 €.
Welche Sonderregeln gibt es?
Neben der allgemeinen Regelung gibt es eine Reihe von Sondervorschriften, die je nach persönlicher Situation angewendet werden können. Haben die pflegebedürftigen Eltern beispielsweise mehrere Kinder, so sind diese gemeinsam für die Aufwendung des Elternunterhalts zuständig. Verdient nur eines der Kinder über 100.000 €, so muss dieses jedoch nicht den Anteil der Geschwister übernehmen, sondern zahlt nach seinen Möglichkeiten.
Kinder, die den Elternunterhalt zahlen, haben zudem seit 2017 die Möglichkeit nach dem Tod ihrer Eltern, den Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € zu beanspruchen. Hierbei handelt es sich um einen steuerfreien Anteil am Erbe, auf den pflegende Angehörige Anspruch haben können.
Was passiert, wenn kein Anspruch auf Elternunterhalt besteht?
Überschreitet das Jahresbruttoeinkommen der Kinder nicht die Grenze von 100.000 €, so besteht kein Anspruch auf den Elternunterhalt. Dies ist auch dann der Fall, wenn die pflegebedürftigen Eltern hilfebedürftig sind. In solch einem Fall können die Betroffenen Sozialleistungen beantragen.
Die sogenannte “Hilfe zur Pflege” wird bei dem zuständigen Sozialhilfeträger beantragt. Hierfür müssen eine Reihe von Dokumenten eingereicht werden:
- Belege über Einkommen und Vermögen
- Abrechnungen vom Pflegedienst
- Bescheinigung von der Pflegeversicherung über den anerkannten Pflegegrad
- Allgemeine Dokumente, z.B. Personalausweis, Mietvertrag etc.
Das Sozialamt überprüft den Antrag. Wird die Sozialhilfe genehmigt, so wird die betroffene Person zeitnah darüber informiert. In solch einem Fall werden die Pflegekosten, die nicht aus dem eigenen Vermögen bzw. Einkommen finanziert werden können, übernommen.