Gesundheit

Krankenhauszusatzversicherung: Tarife und Leistungen

14. Oktober 2022 von Camille - 6 Minuten Lesezeit

Krankenhauszusatzversicherung: Tarife und Leistungen

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung Zusatzleistungen im Krankenhaus beanspruchen, ohne dafür einen Aufpreis zahlen zu müssen. Sie möchten wissen welche Leistungen das sind und für wen sich die Zusatzversicherung lohnt? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?

Die Kosten für eine Krankenhauszusatzversicherung ist von mehreren Faktoren abhängig. Zum einen ist der Preis selbstverständlich von der privaten Versicherungsgesellschaft abhängig. Diese bietet meist verschiedene Tarife an, die wiederum verschiedene Leistungen beinhalten. Zudem ist die Höhe der Tarife von dem Alter und dem Gesundheitszustand des Kundens abhängig.

Grundsätzlich gilt, dass je jünger und gesünder ein Versicherter bei Vertragsschluss ist, desto günstiger ist auch die Krankenhauszusatzversicherung. Liegt beispielsweise ein Vorerkrankung vor, so verlangt die Versicherung meist einen sogenannten Risikozuschlag.

Zum anderen hängen die Kosten für die Krankenhauszusatzversicherung davon ab, ob der Versicherte sich für oder gegen die Alterungsrückstellung entscheidet. So sind die Tarife mit Altersrückstellung in den ersten Jahre etwas höher, aber auch stabiler als jene ohne Altersrückstellung.

Was ist die Alterungsrückstellung?
Bei Verträgen mit Alterungsrückstellung zahlt der Versicherte einen höheren Beitrag, da ein Teil dieses Beitrages zurückgelegt wird. Dieser angesparte Betrag soll Preiserhebungen im Alter abdämpfen. Statt also einen stetig steigenden Tarif zu haben, bleibt der Tarif relativ stabil über die Jahre.
Krankenhauszusatz

Beispiel DKV Krankenhauszusatzversicherung

Die Deutsche Krankenversicherung (DKV) bietet ihren Kunden drei verschiedene Tarife bei der DKV Krankenhauszusatzversicherung:

  • Bei dem Basistarif kann der Versicherte zwischen dem Ein- oder Zweibettzimmer wählen, auf das er im Falle eines Krankenhausaufenthaltes Anspruch hat. Sollte ein solches Zimmer nicht zur Verfügung stehen, so erhält der Kunde ein Ersatztagegeld von 50 €. Der Vorteil dieses Tarifs ist, dass keine Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen und demnach auch Personen mit Vorerkrankungen darauf Anspruch haben.
  • Bei dem Komforttarif hat der Kunde neben dem Ein- bzw. Zweibettzimmer Anspruch auf eine Chefarztbehandlung im Falle eines Unfalls. Bei diesem Tarif besteht zudem keine Wartezeit. Sollte der Versicherte demnach am Tag nach Abschluss des Vertrages einen Unfall haben, würde er die Leistungen direkt in Anspruch nehmen können.
  • Bei dem Premiumtarif hat der Versicherte sowohl Anspruch auf ein Ein- bzw. Zweibettzimmer als auch auf die Chefarztbehandlung und das bei jeglichen Formen des Krankenhausaufenthaltes. Die Versicherung greift zudem auch im Ausland. Zudem ist es der einzige Tarif bei dem die Alterungsrückstellung abgestellt werden kann. Personen unter 44 Jahren zahlen somit einen deutlich günstigeren Tarif.
Neben diesen Tarifen bietet die DKV Krankenhauszusatzversicherung auch einige Leistungen, die zusätzlich gebucht werden können. Hierzu gehört beispielsweise die Top-Experten-Vermittlung. Wer diese Leistung bucht, hat Anspruch auf die Vermittlung eines Arzttermins bei einem Top-Experten in Deutschland.

Die tatsächliche Höhe der Tarife für die DKV Krankenhauszusatzversicherung ist von dem Alter des Versicherten abhängig. So würde ein 25-Jähriger 3,80 € monatlich für den Basistarif zahlen, während ein 45-Jähriger 5,09 € und ein 65-Jähriger 12,03 € für die gleiche Leistung zahlen muss.

DKV Krankenhauszusatzversicherung Tarife 2022
Alter Tarifform (für Zweibettzimmer)
Basis Komfort Premium
25 Jahre 3,80 € 6,40 € 28,46 €
45 Jahre 5,09 € 6,70 € 42,01 €
65 Jahre 12,03 € 14,10 € 65,96 €

Neben dem Alter, spielt auch die Gesundheit des potenziellen Versicherten eine wichtige Rolle. Diese hat Einfluss auf die Höhe des Tarifs, denn Personen mit Vorerkrankungen müssen unter Umständen einen Risikozuschlag bezahlen.

Um die Krankengeschichte des Versicherten zu kennen, stellen Versicherungen sogenannte Gesundheitsfragen. Hier müssen Fragen über Größe, Gewicht und Behandlungen innerhalb der vergangenen fünf bis zehn Jahre beantwortet werden. Auch die DKV stellt solche Fragen. Dies betrifft allerdings nur den Komfort- und Premiumtarif. Personen mit Vorerkrankungen können demnach problemlos den Basistarif abschließen.

Was ist eine Krankenhauszusatzversicherung?

Die Krankenhauszusatzversicherung richtet sich konkret an Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dieser Versicherung haben sie im Falle eines Krankenhausaufenthaltes Anspruch auf bestimmte Zusatzleistungen. Denn im Normalfall gilt, dass die gesetzliche Versicherung nur Leistungen zahlt, die medizinisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll sind. Personen, die mehr wollen, müssen eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung abschließen.

Was ist eine Wahlleistungsvereinbarung?
Grundsätzlich kann jeder Krankenhauspatient Zusatzleistungen in Anspruch nehmen. Hierfür Bedarf es einer Wahlleistungsvereinbarung. In dieser Vereinbarung wird festgehalten welche Wahlleistungen der Patient während seines Aufenthaltes beanspruchen möchte. Hat der Patient allerdings keine Krankenhauszusatzversicherung, so muss er die Zusatzkosten selber tragen.

Welche Leistungen bietet eine Krankenhauszusatzversicherung?

Personen mit einer Krankenhauszusatzversicherung, können eine Reihe von Leistungen in Anspruch genommen werden. Welche das genau sind, hängt von dem gewählten Tarif ab:

  • Ein- oder Zweibettzimmer: Die meisten Krankenhauszusatzversicherungen garantieren ihren Versicherten ein komfortables Zimmer. Sollten sie ins Krankenhaus kommen, so müssen sie ihr Zimmer demnach nicht mehr mehreren fremden Personen teilen, sondern können in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer gesund werden.
  • Freie Krankenhauswahl: Gesetzlich Versicherte, die in ein Krankenhaus müssen, werden meist in die nächstgelegene Klinik eingewiesen. Grundsätzlich gilt, dass sie darum bitten können in ein anderes Krankenhaus eingewiesen zu werden. Entstehen dabei jedoch Mehrkosten, so muss der Patient diese jedoch selber tragen. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung kann das Krankenhaus frei und ohne Zusatzkosten gewechselt werden.
  • Freie Arztwahl: Mit der Krankenhauszusatzversicherung kann der Patient zudem wählen von wem er behandelt werden möchte. Er kann beispielsweise um eine Chefarztbehandlung bitten. Da er zudem Anspruch auf die freie Krankenhauswahl hat, muss seine Wahl nicht auf eine bestimmte Klinik beschränkt sein. Stattdessen, kann er sich für eine andere Klink mit bestimmten Spezialisten entscheiden.
Sollte ein Krankenhaus nicht in der Lage sein dem Patienten mit Krankenzusatzversicherung ein Ein- bzw. Zweibettzimmer zur Verfügung zu stellen, so zahlt die Versicherung in vielen Fällen ein sogenanntes Tagegeld. Hierbei handelt es sich um eine Ausgleichszahlung, die der Versicherte pro im Krankenhaus verbrachten Tag erhält.

Krankenhauszusatzversicherung: Tarife und LeistungenWelche Leistungen bietet eine Krankenhauszusatzversicherung nicht?

Die Krankenzusatzversicherung bietet gesetzlich versicherten eine Reihe von Leistungen, auf die sie ohne diese Zusatzversicherung keinen Anspruch hätten. Dennoch gibt es Leistungen, die auch von diesen Versicherung nicht oder selten angeboten werden.

Beispielsweise geht die Krankenhauszusatzversicherung davon aus, dass der Versicherte sich in einem öffentlichen Krankenhaus behandeln lässt. Behandlungen in Privatkliniken ohne Kassenzulassung, das bedeutet Kliniken, die nicht über gesetzliche Krankenkassen abgerechnet werden können, werden in den meisten Fällen auch nicht von der Zusatzversicherung gedeckt. Hier muss der Versicherte den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse meist selber tragen.

Weitere Informationen
Sie möchten wissen auf welche Leistungen Sie als Mitglied einer Privaten Krankenversicherung Anspruch hätten und wer eine solche Versicherung abschließen kann? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Zudem übernehmen Krankenhauszusatzversicherungen oftmals nur die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Befindet sich ein Versicherte beispielsweise aufgrund einer kosmetischen Operation im Krankenhaus, so kann er seinen Anspruch auf das Einzelzimmer nicht geltend machen. Gleiches gilt für Aufenthalte in einer Kur- oder Rehaklinik. Diese werden von der Zusatzversicherung meist nicht getragen.

Achtung
Nach Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung ist es oftmals nicht möglich die Leistungen direkt in Anspruch zu nehmen. Meist muss nämlich eine sogenannte Wartezeit eingehalten werden. Diese beträgt im Durchschnitt drei Monate. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit, haben Versicherte Anspruch auf die entsprechenden Leistungen.
Weitere häufig gestellte Fragen

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


Stellen Sie Ihre Frage einem Experten

Unser Algorithmus berechnet alle Ihre Hilfen.

Meine Finanzhilfen kostenlos berechnen